Voraussetzungen
Um eine Heirat anzumelden müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
Bei einer Heirat dürfen Sie nicht miteinander verwandt sein, wenn Sie in direkter Linie stehen, zum Beispiel Geschwister oder Halbgeschwister.
Dies gilt auch dann, wenn die Verwandtschaft durch eine Adoption entstanden ist.
Sie dürfen nicht verheiratet sein.
Benötigte Unterlagen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen benötigen Sie folgende Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktueller beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister oder beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde vom Standesamt Ihres Geburtsortes
Wenn Sie im Ausland geboren sind:
Wenn Sie schon einmal verheiratet/verpartnert waren:
- Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
- Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft
Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
- Eheurkunde oder
- Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft
- Sterbeurkunde des früheren Partners
Bei Eheschließung/Scheidung im Ausland:
- alle Heiratsurkunden
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
- vollständige Übersetzung von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer
Wenn Sie gemeinsame Kinder mit in die Ehe bringen, benötigen Sie zusätzlich:
- Geburtsurkunden der Kinder
Wenn Ihr Partner aus dem Ausland kommt, ist erforderlich:
- gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
- Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis (fallbezogene Beratung erforderlich)
- Bescheinigung über den Familienstand
Zu Beachten
- Die standesamtliche Hochzeit hat nichts mit der kirchlichen Hochzeit zu tun.
- Sie brauchen keine Trauzeugen, aber Sie können 1 oder 2 Personen als Trauzeugen wählen.
- Bei der Anmeldung zur Eheschließung können Sie entscheiden, welchen Nachnamen Sie in der Ehe führen möchten. Das Standesamt berät Sie hierzu.
- Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden.
- Ihre vorherige Ehe muss durch Tod, Scheidung oder ein rechtsgültiges Gerichtsurteil beendet sein, bevor Sie neu heiraten können.
- Wurde Ihre Ehe im Ausland geschieden, muss die Scheidung ggf. erst in Deutschland anerkannt werden. Für welche Länder dies greift, erfahren Sie im Standesamt durch eine fallbezogene Beratung.
- Auch eine frühere Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
- Wenn das Heimatland Ihres Partner kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, lassen Sie sich beim Standesamt beraten. Über das Standesamt beantragen Sie eine Befreiung, die vom Präsidenten des Oberlandesgerichts entschieden wird.
- Für Urkunden in einer anderen Sprache braucht das Standesamt eine vollständige Übersetzung auf Deutsch. Diese muss von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer gemacht werden. Oft müssen ausländische Urkunden auch von einer Behörde beglaubigt werden (Apostille).
Fristen
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten.
Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.