Beschreibung der Leistung
Alle Geräte, durch deren Einsatz Menschen nichtionisierender Strahlung ausgesetzt werden (Licht, Hochfrequenz, Elektrostimulation und Ultraschall), sind vom Betreiber des Gerätes anzuzeigen.
Folgende Geräte fallen z.B. unter die Anzeigepflicht:
- Lasereinrichtungen und solche mit intensiven Lichtquellen (etwa IPL Geräte), zum Beispiel zur dauerhaften Haarentfernung oder zur Tattoo-Entfernung
- Hochfrequenzgeräte, zum Beispiel zur Faltenglättung oder Fettreduktion
- Niederfrequenzgeräte
- Gleichstromgeräte
- Magnetfeldgeräte
- Ultraschallgeräte, zum Beispiel zur Fettreduktion
- Anlagen zur elektrischen Nerven- und Muskelstimulation (zum Beispiel EMS-Geräte zum Muskelaufbau in Sportstudios) und zur Magnetfeldstimulation (zum Beispiel Magnetfeldmatten)