Eheurkunde Ausstellung

Wie Sie eine Eheurkunde deutsch oder mehrsprachig, eine Lebenspartnerschaftsurkunde, einen Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister, eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder einen Ausdruck aus dem Eheregister beantragen können, erfahren Sie hier.

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Beschreibung der Leistung

Haben Sie geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft (Eingetragene Lebenspartnerschaft) geschlossen und benötigen hierüber einen Nachweis, können Sie diesen beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet bzw. die Lebenspartnerschaft geschlossen haben.



Die Urkunde beweist die Eheschließung bzw. die Lebenspartnerschaft von Ihnen mit Ihrem Ehepartner/Lebenspartner oder Ihrer Ehepartnerin/Lebenspartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten/Lebenspartner, den Ort und Tag der Eheschließung bzw. der Begründung der Lebenspartnerschaft.



Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:


• Eheurkunde


• Internationale Eheurkunde


• Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister


Sie können die Lebenspartnerschafturkunde in folgenden Formen erhalten:


• Lebenspartnerschaftsurkunde


• Beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister



Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister bzw. dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung bzw. der Lebenspartnerschaft eingetragen hat.



Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register.



Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin/Lebenspartnerin oder des Ehegatten/Lebenspartners, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe bzw. Auflösung der Lebenspartnerschaft wird der Registereintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Urkunde ausgestellt werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

Urkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen:

  • Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:
    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
    • Sie sind die Ehegattin/Lebenspartnerin oder der Ehegatte/Lebenspartner, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
    • Sie sind die Eltern der Ehegatten/Lebenspartner.
    • Sie sind Kind der Ehegatten/Lebenspartner.
  • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
  • Wurde die Ehe/Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.

Benötigte Unterlagen

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
  • Wenn Sie die Urkunde in Vertretung beantragen oder abholen, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person sowie deren Ausweisdokument.
  • Für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel und ggf. eine Vollmacht.

Zu Beachten

Sollte Ihnen der Ort der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft nicht mehr bekannt sein, wenden Sie sich schriftlich an das Generalregister der hamburgischen Standesämter. Dort kann festgestellt werden, welches Standesamt die Ehe geschlossen wurde bzw. wo die Lebenspartnerschaft begründet wurde.



Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister werden 80 Jahre im zuständigen Standesamt aufbewahrt. Danach gehen die kompletten Bücher, aus denen die Eheurkunden ausgestellt werden an das Staatsarchiv. Seit 2009 gibt es elektronische Register.



Für Urkunden von Ehen bzw. Lebenspartnerschaften, die länger als 110 Jahre her sind, wenden Sie sich bitte an das Staatsarchiv Hamburg (siehe Links).


Für Personenstandsfälle (Geburt, Eheschließung, Sterbefall), die ab 2009 in einem Hamburger Standesamt beurkundet wurden, können weitere Urkunden in allen Hamburger Standesämtern ausgestellt werden. Diese Urkunden sind mit dem Zusatz „Urkunde gemäß § 67 Absatz 3 Personenstandsgesetzes“ versehen.



Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Fristen

keine

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Eheurkunde, den Eheregisterausdruck, die beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister, den mehrsprachigen Auszug aus dem Eheregister (internationale Eheurkunde), die Lebenspartnerschaftsurkunde oder die beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister bei dem zuständigen Standesamt.



Sie können die oben genannten Urkundenarten elektronisch online beantragen.

  • Nutzen Sie den Online-Dienst "Urkundenanforderung" im Serviceportal auf hamburg.de.
  • Sie werden durch die Antragstellung geführt.

Sie können die Ausstellung einer der oben genannten Urkunden persönlich beantragen:

  • Bitte informieren Sie sich über die Öffnungszeiten bei Ihrem zuständigen Standesamt vorab.
  • Für eine persönliche Beantragung/Abholung kann ein Termin erforderlich sein.
  • Sie legen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vor, ggf. eine Vollmacht, die Sie zur Abholung der Urkunde(n) legitimiert.
  • Sie zahlen die Gebühr in der Regel bargeldlos im Standesamt.

Sie können die oben genannten Urkunden schriftlich per Post oder E-Mail beantragen:

  • Sie richten ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Urkunde auszustellen. Bitte geben Sie an welche Art der Urkunde Sie benötigen und wie viele Ausfertigungen Sie wünschen.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Ort und Datum der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft
    • den Grund der Beantragung
    • Ihre Meldeanschrift
    • wenn bekannt: Standesamt und Registernummer
  • Sie legen dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
  • Sie erhalten die beantragten Urkunden per Post.
  • Sie begleichen die Gebühren.
  • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.

Gebühren


  •  Die Gebühren betragen für eine Urkunde 19,50 EUR.

  • Jede weitere Urkunde der gleichen Art, die zugleich bestellt wird, kostet 8,50 EUR.

  • Urkunden für Rentenzwecke und weitere soziale Zwecke sind gebührenfrei


Beispiel: Sie beantragen 2 Eheurkunden und eine mehrsprachige Eheurkunde. Die Gebühr beträgt für die Erstausfertigung jeweils 19,50 Euro für die weitere Eheurkunde werden im gleichen Bearbeitungsschritt 8,50 Euro fällig. Insgesamt werden Gebühren in Höhe von 47,50 Euro (19,50€ + 19,50€ + 8,50€) fällig.

Rechtsbehelf

Bei Ablehnung der Ausstellung können Sie einen Antrag auf gerichtliche Anweisung beim Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, stellen.

Rechtsgrundlage

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Anschrift Ihres Heiratsstandesamtes an

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Letzte Aktualisierung: 09.06.2026