Beschreibung der Leistung
Haben Sie geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft (Eingetragene Lebenspartnerschaft) geschlossen und benötigen hierüber einen Nachweis, können Sie diesen beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet bzw. die Lebenspartnerschaft geschlossen haben.
Die Urkunde beweist die Eheschließung bzw. die Lebenspartnerschaft von Ihnen mit Ihrem Ehepartner/Lebenspartner oder Ihrer Ehepartnerin/Lebenspartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten/Lebenspartner, den Ort und Tag der Eheschließung bzw. der Begründung der Lebenspartnerschaft.
Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:
• Eheurkunde
• Internationale Eheurkunde
• Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister
Sie können die Lebenspartnerschafturkunde in folgenden Formen erhalten:
• Lebenspartnerschaftsurkunde
• Beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister bzw. dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung bzw. der Lebenspartnerschaft eingetragen hat.
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register.
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin/Lebenspartnerin oder des Ehegatten/Lebenspartners, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe bzw. Auflösung der Lebenspartnerschaft wird der Registereintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Urkunde ausgestellt werden.