Beschreibung der Leistung
Ihre im Ausland geschlossene Ehe wird anerkannt, wenn unter anderem die im Heiratsland geltenden Vorschriften beachtet wurden und die Ehe vor einer gesetzlich bevollmächtigten Person geschlossen wurde. Als Nachweis dafür gilt Ihre Heiratsurkunde. Wenn die Urkunde nicht in deutscher Sprache verfasst wurde ist eine Übersetzung erforderlich. Es besteht keine Verpflichtung für Sie, die Nachbeurkundung zu beantragen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit sich beim Standesamt, das Ihre Ehe nachbeurkundet hat, eine deutsche Eheurkunde ausstellen zu lassen, falls Ihre ausländische Urkunde verloren geht. Dieses erleichtert den Umgang mit Behörden und anderen Einrichtungen.