Beschreibung der Leistung
Eine Ehe kann unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden, zum Beispiel wenn Sie bei der Heirat minderjährig waren, Sie durch Drohung zur Eheschließung bestimmt wurden oder Sie über Umstände getäuscht wurden, die für die Eheschließung wichtig waren.
Für die Antragstellung beim zuständigen Amtsgericht, Familiengericht, wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin bzw. an einen Rechtsanwalt. Im gerichtlichen Verfahren wird geprüft, ob Aufhebungsgründe vorliegen