Beschreibung der Leistung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Familiennamen Ihres Kindes ändern. In Betracht kommen u.a. folgende Szenarien:
- Änderung der Sorgeverhältnisse
- Nach Eheschließung der Eltern
- Nach Feststellung der Nichtvaterschaft
Zuständig für die Entgegennahme der Namenserklärung ist in der Regel das deutsche Standesamt, das die Geburt Ihres Kindes beurkundet hat. Die Erklärung abgeben, können Sie in jedem deutschen Standesamt.