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Bestimmung bzw. Änderung des Familiennamens des Kindes

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Die Änderung des Familiennamens Ihres Kindes ist unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt möglich.
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Beschreibung der Leistung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Familiennamen Ihres Kindes ändern. In Betracht kommen u.a. folgende Szenarien:

  •  Änderung der Sorgeverhältnisse
  • Nach Eheschließung der Eltern
  • Nach Feststellung der Nichtvaterschaft

Zuständig für die Entgegennahme der Namenserklärung ist in der Regel das deutsche Standesamt, das die Geburt Ihres Kindes beurkundet hat. Die Erklärung abgeben, können Sie in jedem deutschen Standesamt.

 

Informationen

Voraussetzungen

Ist im Einzelfall zu prüfen. Erkundigen Sie sich gerne beim zuständigen Standesamt.

Benötigte Unterlagen

Ist im Einzelfall zu prüfen. Erkundigen Sie sich gerne beim zuständigen Standesamt.

Zu Beachten

Vorherige Beratung beim Standesamt erforderlich.

Fristen

Einzelfallabhängig.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an das Standesamt, um einen Termin zu vereinbaren und die notwendigen Unterlagen zu erfragen.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

Gebühren

35,50 - 55,00 EUR, zuzüglich ggf. 18,00 EUR für Bescheinigung über Namensänderung

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

§ 45 Personenstandsgesetz (PStG)

http://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__45.html  

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Einbenennungen Namensbestimmung Anschlusserklärung Namenserteilung Antrag auf Erwerb des Namens der Mutter Änderung nach Eheschließung der Eltern

Letzte Aktualisierung: 06.12.2024