Beschreibung der Leistung
Wenn Sie eine Ehe im deutschen Rechtsbereich begründen möchten, müssen Sie standesamtlich die Ehe miteinander schließen.
Die Eheschließung wird von einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten durchgeführt.
Sie kann im Standesamt oder auch außerhalb des Standesamtes erfolgen.
Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein. Es können Trauzeugen benannt werden. Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass Sie vor einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.
Sie können eine bestehende Lebenspartnerschaft durch eine Eheschließung in eine Ehe umwandeln.