Hamburg.deHamburg ServiceAusstellung einer Geburtsurkunde beantragen...

Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet

  •  
Wenn Sie einen Nachweis über die Geburt aus den ehemaligen deutschen Gebieten oder aus den Konsular- und Kolonialregistern benötigen, können Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen.
  •  

Beschreibung der Leistung

Sie können sich auf Grundlage eines vorhandenen Geburtenregistereintrags eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Wenn der Geburtsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, kann die Geburt beim Standesamt I in Berlin eingetragen sein

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Es gibt einen Eintrag in einem deutschen Geburtenregister, auf dessen Grundlage Sie die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen können.
  • Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
  • Antragsberechtigt sind Sie, wenn
    • Sie mindestens 16 Jahre alt sind,
    • Sie die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht sind oder
    • deren Ehegatte oder Ehegattin sind oder
    • deren Lebenspartner oder Lebenspartnerin im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft sind oder
    • deren Vorfahre und Abkömmling sind oder
    • deren Geschwister sind.
  • Wenn Sie eine andere Person sind, erhalten Sie eine Urkunde nur dann, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Dies gilt auch für nähere Verwandte wie zum Beispiel Onkel oder Tante. Ein rechtliches Interesse haben Sie zum Beispiel, wenn es um eine Nachlasssache geht. 

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie eine Geburtsurkunde beantragen möchten, benötigen Sie:bei Beantragung durch eine vertretende Person: 

  • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
  • deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie)
  • und den Personalausweis oder Reisepass der vertretenden Person
  • bestimmte Personen müssen zusätzlich ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Zu Beachten

keine

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie können die Urkunde nur schriftlich beantragen.
  • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen. Dazu benötigt sie eine schriftliche Vollmacht von Ihnen.
  • Das Standesamt I in Berlin nimmt Ihren Antrag entgegen und prüft ihn. Gegebenenfalls fordert das Standesamt I Berlin weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Dauer

keine

Gebühren

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. Über die Höhe der Gebühren informiert Sie auf Nachfrage das Standesamt I Berlin.

Rechtsbehelf

Bei Ablehnung der Ausstellung der Urkunde können Sie einen Antrag auf Anweisung beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin stellen. Das Widerspruchsverfahren ist nur hinsichtlich des Gebührenbescheids möglich.

Rechtsgrundlage

§ 55 Absatz 1 Nummer 4 Personenstandsgesetz (PStG)

http://§ 55 Absatz 1 Nummer 4 Personenstandsgesetz (PStG)



§ 59 Personenstandsgesetz (PStG)

http://§ 59 Personenstandsgesetz (PStG)



§ 62 Personenstandsgesetz (PStG)

http://§ 62 Personenstandsgesetz (PStG)

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Personenstandsurkunde Geburtsbescheinigungen Geburtsanmeldungen Frühgeburten Entbindungen Abstammungsurkunde Beglaubigter Auszug aus dem Geburtsregister Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister Geburtsurkunde, Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister Geburtsurkunde, Beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister Geburtsurkunde, Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister Staatsbürgerschaft, Beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister Staatszugehörigkeit, Beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister Staatsangehörigkeit, Beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister Geburtsanzeige Geburtsbeurkundung Geburt Kind Standesamt Kindesanmeldung Anmeldung Ausland Deutscher Ausstellung Bescheinigung Geburt Eltern Geburtstag Geburtsurkunde international Klapperstorch Mutter Nachwuchs Sohn Standesamtsangelegenheit Tochter Urkunde Vater Berlin Ehemalige Geburtsurkunde Kolonialregister Konsularregister Nachweis Ostgebiete Standesamt I Standesamt I in Berlin

Letzte Aktualisierung: 01.12.2024