Beschreibung der Leistung
Wenn Sie selbst als sorgeberechtigter Eltern des Kindes verhindert sind, muss die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt zugegen war, angezeigt werden.
Das Kind wurde zu Hause geboren.
Sie sind ein sorgeberechtigter Elternteil oder eine Person, die bei der Geburt zugegen war.
Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Sie zeigen die Hausgeburt des Kindes persönlich oder schriftlich beim zuständigen Standesamt an. Vereinbaren Sie einen Termin, bevor Sie persönlich zur Geburtsanzeige beim Standesamt erscheinen.
Sie reichen die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt ein.
Die Geburt wird vom Standesamt beurkundet.
Sie können Geburtsurkunden erhalten.
keine
Für die Ausstellung der Geburtsurkunde fallen Gebühren in Höhe von 18,00 EUR an. Jede weitere Urkunde im gleichen Bearbeitungsgang kostet 8,00 EUR. Die Geburtsurkunden für Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftshilfe der Krankenkasse sind kostenfrei.
keine
§§ 18 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/BJNR012210007.html
§ 33 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__33.html
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Letzte Aktualisierung: 11.03.2025