Beschreibung der Leistung
Wenn Sie eine Hausgeburt hatten und Ihr Kind zu Hause geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem für Ihren Wohnort zuständigen Standesamt anzeigen.
Wenn Sie selbst als sorgeberechtigter Eltern des Kindes verhindert sind, muss die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt zugegen war, angezeigt werden.