Hamburg.deHamburg ServiceReihenfolge der Vornamen ändern

Reihenfolge der Vornamen ändern

Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.
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Beschreibung der Leistung

Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie seit dem 1. November 2018 ändern lassen, ohne Gründe anzugeben. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.
Einzige Ausnahme: Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.
Hinweis: Möchten Sie Ihren Vornamen aus wichtigen oder schwerwiegenden Gründen ändern lassen, geht dies nur über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Die Änderung der Schreibweise und das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist sonst in offiziellen Dokumenten weiterhin nicht gestattet. 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.

Benötigte Unterlagen

  • Meldebescheinigung oder gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
  • bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
  • bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz

Zu eventuell weiteren Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Behörde, bei der Sie die Erklärung abgeben.

Zu Beachten

keine

Fristen

keine

Verfahrensablauf

Die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen müssen Sie schriftlich erklären:

  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, ob Sie die Erklärung beglaubigen oder beurkunden lassen sollen und ob ein Termin vereinbart werden muss.
  • Gehen Sie anschließend mit allen erforderlichen Unterlagen zur für Sie zuständigen Stelle und veranlassen Sie die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen.

Hinweis: Sobald diese Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) dementsprechend ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen

Dauer

Die Bearbeitungsdauer variiert und beträgt im Regelfall 1-3 Wochen.

Gebühren


  • Je nach Bundesland unterschiedlich.

  • In Hamburg kostet die Namenserklärung 35,50 Euro. Für eine Bescheinigung oder eine neu ausgestellte Geburtsurkunde fallen 18,00 Euro Gebühren an.

  • Hinweis: Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, wie beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen.

Rechtsbehelf

Antrag beim AG Hamburg gem. 48 PStG

Rechtsgrundlage

Personenstandsgesetz

http://§ 45a Personenstandsgesetz (PStG)

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Namensänderung Familiennamen Nachname Vorname Familie Namensrecht Rufname Taufname

Letzte Aktualisierung: 11.03.2025