Hamburg.deHamburg ServiceAusstellung einer Bescheinigung über Namensführung

Ausstellung einer Bescheinigung über Namensführung

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Eine Bescheinigung über die Namensführung erhalten Sie bei dem zuständigen Standesamt.
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Beschreibung der Leistung

Eine Bescheinigung über die Namensführung erhalten Sie bei dem Standesamt, welches für die Entgegennahme der Erklärung, Einwilligung und/oder Zustimmung zur Namensführung zuständig ist.
Hierzu gehören beispielsweise Erklärungen zur Bestimmung eines Ehenamens, die Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe, die Angleichung des Namens nach Einbürgerung, nach Änderung der Reihenfolge der Vornamen sowie nach Abgabe einer Namenserklärung zur Familiennamensbestimmung des Kindes.

 

Informationen

Voraussetzungen

Eine Bescheinigung über die Namensführung erhalten Sie beim zuständigen Standesamt nur, wenn die Namensänderung wirksam geworden ist.

Benötigte Unterlagen

  •  Amtlicher Identitätsnachweis (Personalausweis/Reisepass/Identitätskarte)
  • Ggf. Nachweis der Benutzungsberechtigung im Sinne des §62 PStG

Zu Beachten

Keine

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt schriftlich, z.B. per E-Mail oder postalisch, oder erkundigen Sie sich zwecks persönlicher Vorsprache, um eine Bescheinigung über die Namensführung zu beantragen.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

Gebühren

18,00 EUR

Rechtsbehelf

Anweisung des Standesamtes gem. §49 Abs. 1 PStG

Rechtsgrundlage

§ 46 Personenstandsverordnung (PStV)

http://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__46.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 06.12.2024