Beschreibung der Leistung
Eine Bescheinigung über die Namensführung erhalten Sie bei dem Standesamt, welches für die Entgegennahme der Erklärung, Einwilligung und/oder Zustimmung zur Namensführung zuständig ist.
Hierzu gehören beispielsweise Erklärungen zur Bestimmung eines Ehenamens, die Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe, die Angleichung des Namens nach Einbürgerung, nach Änderung der Reihenfolge der Vornamen sowie nach Abgabe einer Namenserklärung zur Familiennamensbestimmung des Kindes.