Beschreibung der Leistung
Ein beglaubigter Registerauszug brauchen Sie zum Beispiel in der Ahnenforschung oder wenn Sie in Erbangelegenheiten auf der Suche nach weiteren Verwandten sind.
Im Hinweisteil des Eheregisters wird auf die Geburtseinträge der Eheschließenden verwiesen. Im Hinweisteil des Geburtenregisters wird auf die Eheschließung der Eltern des Kindes verwiesen sowie auf die Eheschließung des Kindes und die Geburt von Kindern des Kindes.
Wenn Sie heiraten möchten, benötigt das Standesamt bei dem Sie die Eheschließung anmelden grundsätzlich Ihre Geburtsurkunde in Form eines beglaubigten Registerausdrucks. Dieser darf in der Regel nicht älter als sechs Monate sein.
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ist auch eine Geburtsurkunde.
Sie können einen Registerausdruck nur in deutscher Sprache erhalten.