Beglaubigten Registerausdruck beantragen

Sie benötigen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Personenstandsregister? Wie Sie einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburts-, Ehe- oder Sterberegisterbeantragen können, erfahren Sie hier.

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Beschreibung der Leistung

Ein beglaubigter Registerauszug brauchen Sie zum Beispiel in der Ahnenforschung oder wenn Sie in Erbangelegenheiten auf der Suche nach weiteren Verwandten sind.


Im Hinweisteil des Eheregisters wird auf die Geburtseinträge der Eheschließenden verwiesen. Im Hinweisteil des Geburtenregisters wird auf die Eheschließung der Eltern des Kindes verwiesen sowie auf die Eheschließung des Kindes und die Geburt von Kindern des Kindes.



Wenn Sie heiraten möchten, benötigt das Standesamt bei dem Sie die Eheschließung anmelden grundsätzlich Ihre Geburtsurkunde in Form eines beglaubigten Registerausdrucks. Dieser darf in der Regel nicht älter als sechs Monate sein.


Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ist auch eine Geburtsurkunde.



Sie können einen Registerausdruck nur in deutscher Sprache erhalten.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
  • Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz.
  • Beglaubigte Registerausdrucke können Sie daher nur erhalten, als
    • Personen, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren
    • Ehegatten,
    • Lebenspartner (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetz),
    • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Eltern und Großeltern sowie Kinder und Enkel),
    • Geschwister.
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten den Ausdruck nur, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

Benötigte Unterlagen

  • Sie benötigen Ihren Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung: Kopie).
  • Wenn Sie den Ausdruck aus dem Geburtenregister als Vertreterin oder Vertreter beantragen oder abholen, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person sowie deren Ausweisdokument.
  • Wenn Sie nicht die Person sind, auf die sich der Ausdruck bezieht und auch nicht deren Ehegatte, Lebenspartnerin oder Lebenspartner, Vorfahre oder Abkömmling, benötigen Sie einen Nachweis Ihres berechtigten beziehungsweise Ihres rechtlichen Interesses.

Zu Beachten

  • Sollte Ihnen der Ort des standesamtlich eingetragenen Ereignisses nicht mehr bekannt sein, so wenden Sie sich bitte schriftlich oder per Email an das Generalregister der hamburgischen Standesämter. Dort kann festgestellt werden, welches Standesamt den Personenstandsfall beurkundet hat.
  • Für Personenstandsfälle (Geburt, Eheschließung, Sterbefall), die ab 2009 in einem Hamburger Standesamt beurkundet wurden, können beglaubigte Registerausdrucke in allen Hamburger Standesämtern ausgestellt werden.
    • Diese Registerausdrucke sind mit dem Zusatz „Urkunde gemäß § 67 Absatz 3 Personenstandsgesetzes“ versehen. Bitte beachten Sie, dass diese Urkunden/Registerausdrucke im Ausland nicht anerkannt werden. Für solche Zwecke verwenden Sie bitte Urkunden/Registerausdrucke, die vom originär zuständigen Standesamt ausgestellt wurden.
  • Sie können Ihren Registerausdruck beim Amt für Migration mit einer Apostille versehen lassen. Dazu darf dieser nicht älter als 6 Monate sein.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

Stellen Sie den Antrag bei der zuständigen Stelle.



Sie können den Registerauszug online beantragen.

  • Nutzen Sie den Online-Dienst "Urkundenanforderung".
  • Sie werden durch die Antragstellung geführt.

Sie können den Registerauszug schriftlich per Post, Telefax oder Email beantragen.

  • Sie senden ein formloses Schreiben an die zuständige Stelle mit der Bitte, Ihnen einen Registerauszug auszufertigen.
  • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Name, Vorname der Eltern
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anfrage und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Sie erhalten den Registerauszug.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
  • Sie begleichen die Gebühren.

Sie können den Registerauszug persönlich beantragen.

  • Suchen Sie das zuständige Standesamt auf. Informieren Sie sich vorher über die Öffnungszeiten.
  • Sie liegen Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bargeldlos.
  • Sie erhalten den Registerauszug.

Dauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 - 14 Tage.

Gebühren


  • beglaubigter Registerausdruck (erstes Exemplar): 18,00 Euro

  • bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare: je 8,00 Euro

Rechtsbehelf



Wenn das Standesamt die gewünschte Urkunde nicht ausstellt, können Sie einen Antrag auf Ausstellung beim Amtsgericht Hamburg, Personenstandsgericht, Sievekingplatz 1, stellen.

Rechtsgrundlage

§ 55 Abs. 1 Nr. 1 Personenstandsgesetz PStG

https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__55.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier den Geburtsort mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 10.12.2025