Sterbefall melden

Jemand ist verstoben? Wie Sie der zuständigen Stelle einen Sterbefall melden, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Wenn ein Mensch gestorben ist, müssen Sie den Tod der zuständigen Stelle melden.



Sie können ein Bestattungsunternehmen mit der Sterbefallanzeige betrauen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Ein Mensch ist verstorben und

  • Sie haben mit der verstorbenen Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt,
  • der Sterbefall hat sich in Ihrer Wohnung ereignet,
  • Sie waren beim Tod zugegen oder
  • Sie wissen aufgrund Ihrer eigenen Wahrnehmung oder direkter zuverlässiger Information, dass die Person verstorben ist (zum Beispiel weil Sie die Person gefunden haben oder weil die Polizei Sie informiert hat),
    • Es reicht nicht, wenn Sie nur aufgrund Hörensagen oder Gerüchten von dem Todesfall wissen.
  • Sie sind Träger oder Leitung der Einrichtung (Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim oder sonstige Einrichtung), in der sich der Sterbefall ereignet hat,
  • Sie ermitteln als amtliche Behörde (Polizei, Landeskriminalamt) in dem Todesfall oder
  • Sie sind als Bestattungsunternehmen mit dem Sterbefall betraut und bei der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer registriert.

Benötigte Unterlagen

Reichen Sie mit der Sterbefallanzeige die folgenden Unterlagen der verstorbenen Person ein:

  • ärztliche Bescheinigung über den Tod
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz (zum Beispiel Personalausweis, einfache Melderegisterauskunft, Mietvertrag, Stromrechnung oder vergleichbare Unterlagen)
  • Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft
  • gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft,
  • gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen erfahren Sie von der zuständigen Stelle

Zu Beachten

Wenn sich der Sterbefall in einer Einrichtung wie einem Krankenhaus, einem Alten- oder Pflegeheim, ereignet hat, müssen Sie als Träger oder Leitung dieser Einrichtung den Sterbefall schriftlich anzeigen.

Fristen



Zeigen Sie den Sterbefall spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktage an.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen die Sterbefallanzeige persönlich mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Als Einrichtung oder Bestattungsunternehmen reichen Sie die Sterbefallanzeige schriftlich mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft die Anzeige und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle trägt den Sterbefall ins Sterberegister ein.
  • Sie können von der zuständigen Stelle eine Sterbeurkunden erhalten.

Dauer



Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.

Gebühren

keine

Rechtsbehelf



Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§§ 28 ff Personenstandsgesetz (PStG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__28.html



§§ 37 ff Personenstandsverordnung (PStV)

https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__37.html



§ 28 – 31 Personenstandsgesetz (PStG) i.V.m

www.gesetze-im-internet.de/pstg/__28.html



§ 20 PStG (§20 für Einrichtungen)

https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__20.html



§ 70 (2) PStG

https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__70.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier den Sterbeort mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 13.12.2025