Beschreibung der Leistung
Wenn ein Mensch gestorben ist, müssen Sie den Tod der zuständigen Stelle melden.
Sie können ein Bestattungsunternehmen mit der Sterbefallanzeige betrauen.
Wenn ein Mensch gestorben ist, müssen Sie den Tod der zuständigen Stelle melden.
Sie können ein Bestattungsunternehmen mit der Sterbefallanzeige betrauen.
Ein Mensch ist verstorben und
Reichen Sie mit der Sterbefallanzeige die folgenden Unterlagen der verstorbenen Person ein:
Wenn sich der Sterbefall in einer Einrichtung wie einem Krankenhaus, einem Alten- oder Pflegeheim, ereignet hat, müssen Sie als Träger oder Leitung dieser Einrichtung den Sterbefall schriftlich anzeigen.
Zeigen Sie den Sterbefall spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktage an.
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.
keine
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
§§ 28 ff Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__28.html
§§ 37 ff Personenstandsverordnung (PStV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__37.html
§ 28 – 31 Personenstandsgesetz (PStG) i.V.m
www.gesetze-im-internet.de/pstg/__28.html
§ 20 PStG (§20 für Einrichtungen)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__20.html
§ 70 (2) PStG
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__70.html
Letzte Aktualisierung: 13.12.2025