Hamburg.deHamburg ServiceBehördliche Datenschutzbeauftragte der BUKEABehörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Behördliche Datenschutzbeauftragte der BUKEA

Information zu den Behördlichen Datenschutzbeauftragten, hier der BUKEA.

Beschreibung der Leistung

Datenschutzbeauftragte haben die Verantwortlichen, die Auftragsverarbeiter, die Beschäftigten und deren Personalvertretungen in der Ausführung der DSGVO sowie anderer Datenschutzvorschriften zu unterstützen.

Einzelheiten zu den allgemeinen Aufgaben der Datenschutzbeauftragten und zu etwaigen Einschränkungen sind der "Leitlinie für Datenschutzbeauftragte" vom 15. Mai 2018 zu entnehmen.

Datenschutzbeauftragte sind befugt, stichprobenartige Überprüfungen der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften vorzunehmen und Hinweisen auf Verstöße nachzugehen sowie auf deren Beseitigung hinzuarbeiten.  

Informationen

Verfahrensablauf

Betroffene Personen können sich jederzeit unmittelbar an die gemeinsame Datenschutzbeauftragte von BUE BSW und LGV unter den Funktionspostfächern Datenschutz@bsw.hamburg.de / Datenschutz@bukea.hamburg.de zu allen mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung ihrer Rechte gemäß der DSGVO im Zusammenhang stehenden Fragen wenden (vgl. Art. 38 Abs. 4 DSGVO).

Gebühren

keine

Rechtsgrundlage

Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom 27. April 2016

Adresse und Kontakt

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Amt für Verwaltung, Recht und Beteiligungen

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Suchwörter: Hamburg - Datenschutzbeauftragte

Letzte Aktualisierung: 14.11.2025