Voraussetzungen
- Ihr Grundstück liegt in einem Umlegungsgebiet und ist von einer Verfügungs- und Veränderungssperre zur Sicherung der Bodenordnung betroffen.
- Sie möchten Änderungen oder Verfügungen für Ihr Grundstück vornehmen.
- Die geplanten Änderungen oder Verfügungen werden die Umlegung der Grundstücke nicht wesentlich erschweren oder verhindern.
- Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie direkt von der Genehmigung profitieren. Das bedeutet:
- Bei Verträgen oder Vereinbarungen sind beide Vertragsparteien antragsberechtigt.
- Wenn es um die Teilung eines Grundstücks geht, kann der Eigentümer den Antrag stellen.
- Wenn es um ein Bauvorhaben oder eine andere Maßnahme geht, können die Personen den Antrag stellen, die das Vorhaben umsetzen möchten, zum Beispiel Mieter oder Pächter.
- Auch Vertreter oder Bevollmächtigte können den Antrag in Ihrem Namen einreichen.
Benötigte Unterlagen
Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie von der zuständigen Stelle.
Zu Beachten
Ein Umlegungsgebiet ist ein spezifisches Gebiet, das im Rahmen eines Umlegungsverfahrens nach den Vorschriften des deutschen Baugesetzbuches (BauGB) festgelegt wird. Dieses Verfahren dient der Neuordnung von Grundstücken, insbesondere in Gebieten, die für die städtebauliche Entwicklung oder Neuerschließung vorgesehen sind.
Die Verfügungs- und Veränderungssperre stellt sicher, dass während des Umlegungsverfahrens keine Veränderungen an den Grundstücken vorgenommen werden, die die geplante Neuordnung behindern oder erschweren könnten. Dies betrifft sowohl die rechtliche als auch die tatsächliche Nutzung der betroffenen Flächen.
Fristen
Sie benötigen die Genehmigung, bevor Sie Ihr Vorhaben umsetzen und die geplanten Veränderungen oder Veräußerungen an Ihrem Grundstück vornehmen.