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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Verfügungs- und Veränderungssperre: Ausnahmegenehmigung beantragen

Wenn Ihr Grundstück in einem Umlegungsgebiet im Rahmen der Bodenordnung liegt, benötigen Sie für bestimmte Verfügungen und Veränderungen eine Genehmigung.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Ihr Grundstück in einem Gebiet liegt, das neu geordnet werden soll, gelten bestimmte Einschränkungen, um die Planung und Neuaufteilung sicherzustellen. Das bedeutet, dass Sie Ihr Grundstück während dieser Zeit nicht einfach verkaufen, mit Hypotheken belasten oder anderweitig darüber verfügen können. Sie benötigen dazu eine Genehmigung.
Auch bauliche Veränderungen, wie Neubauten, Anbauten oder andere größere Maßnahmen, dürfen Sie nur mit einer Genehmigung durchführen. Kleinere Reparaturen oder Maßnahmen, die für die Nutzung oder Erhaltung Ihres Grundstücks notwendig sind, sind in der Regel weiterhin erlaubt.
Diese Regelungen sind wichtig, damit alle Planungen im Gebiet reibungslos ablaufen und niemand durch unkoordinierte Änderungen benachteiligt wird.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihr Grundstück liegt in einem Umlegungsgebiet und ist von einer Verfügungs- und Veränderungssperre zur Sicherung der Bodenordnung betroffen.
  • Sie möchten Änderungen oder Verfügungen für Ihr Grundstück vornehmen.
  • Die geplanten Änderungen oder Verfügungen werden die Umlegung der Grundstücke nicht wesentlich erschweren oder verhindern.
  • Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie direkt von der Genehmigung profitieren. Das bedeutet:
    • Bei Verträgen oder Vereinbarungen sind beide Vertragsparteien antragsberechtigt.
    • Wenn es um die Teilung eines Grundstücks geht, kann der Eigentümer den Antrag stellen.
    • Wenn es um ein Bauvorhaben oder eine andere Maßnahme geht, können die Personen den Antrag stellen, die das Vorhaben umsetzen möchten, zum Beispiel Mieter oder Pächter.
    • Auch Vertreter oder Bevollmächtigte können den Antrag in Ihrem Namen einreichen.

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie von der zuständigen Stelle.

Zu Beachten

Ein Umlegungsgebiet ist ein spezifisches Gebiet, das im Rahmen eines Umlegungsverfahrens nach den Vorschriften des deutschen Baugesetzbuches (BauGB) festgelegt wird. Dieses Verfahren dient der Neuordnung von Grundstücken, insbesondere in Gebieten, die für die städtebauliche Entwicklung oder Neuerschließung vorgesehen sind.
Die Verfügungs- und Veränderungssperre stellt sicher, dass während des Umlegungsverfahrens keine Veränderungen an den Grundstücken vorgenommen werden, die die geplante Neuordnung behindern oder erschweren könnten. Dies betrifft sowohl die rechtliche als auch die tatsächliche Nutzung der betroffenen Flächen.

Fristen

Sie benötigen die Genehmigung, bevor Sie Ihr Vorhaben umsetzen und die geplanten Veränderungen oder Veräußerungen an Ihrem Grundstück vornehmen.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Ausnahmegenehmigung von der Verfügungs- und Veränderungssperre mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
  • Sie können dazu den Online-Dienst nutzen. Sie müssen sich zur Nutzung des Online-Dienstes nicht registrieren.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle prüft die Voraussetzungen und entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten die Genehmigung.

Dauer


  • Für die Nutzung des Online-Dienstes benötigen Sie in der Regel zwischen 20 und 30 Minuten.


 


  • Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, entscheidet die zuständige Stelle normalerweise innerhalb eines Monats über Ihren Antrag.

  • Die Bearbeitungsdauer kann auf höchstens 3 Monate verlängert werden. In diesem Fall erhalten Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person einen Zwischenbescheid.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 51 Baugesetzbuch (BauGB)

https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__51.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Bodenordnung

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Letzte Aktualisierung: 16.06.2025