Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Fachkräfte und technische Ausstattung melden für Herstellung von Bauprodukten und die Anwendung von Bauarten

Wenn Sie Bauprodukte herstellen oder Bauarten anwenden, müssen Sie die nötigen Fachkräfte und Ausstattungen nachweisen.

Beschreibung der Leistung

Bauprodukte sind Materialien oder Teile, die Sie für den Bau von Gebäuden oder Anlagen verwenden, wie Ziegel, Beton oder Dämmstoffe. Bauarten beschreiben, wie diese Produkte verarbeitet oder eingesetzt werden, zum Beispiel bestimmte Bauverfahren. Wenn Sie solche Produkte herstellen oder Bauarten anwenden, müssen Sie regelmäßig nachweisen, dass Sie über die nötigen Fachkräfte und die passende technische Ausstattung verfügen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie stellen gewerblich Bauprodukte her oder wenden gewerblich Bauarten an.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweise über Ihre Fachkräfte
  • Nachweise über Ihre technische Ausstattung

Zu Beachten

Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter: (040) 428 40 - 2233.

Fristen


  • Melden Sie Ihre Fachkräfte und Ihre Ausstattung erstmals, bevor Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit aufnehmen.

  • Melden Sie Ihre Fachkräfte und Ihre Ausstattung anschließend, alle 3 - 5 Jahre (je nach Tätigkeit).

Verfahrensablauf

  • Sie melden der zuständigen Stelle, über welche Fachkräfte und technische Ausstattung Sie verfügen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben.

Dauer

keine

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

§ 1 HABauVO (Verordnung über Anforderungen an Hersteller von Bauprodukten und Anwender von Bauarten)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2005pG1



§  26 LBauO (Landesbauordnung)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2005pP26

Adresse und Kontakt

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Amt für Bauordnung und Hochbau

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Suchwörter: Bauproduktehersteller, Tätigkeitsaufnahme Bauartenanwender, Tätigkeitsaufnahme

Letzte Aktualisierung: 07.10.2026