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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Personalrat der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW)

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Personalvertretung der Beschäftigten in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
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Beschreibung der Leistung

Die Personalvertretung (z. B. Personalrat, Gesamtpersonalrat) ist die Vertretung der Beschäftigten (Tarifbeschäftigte, Beamte) einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung, vergleichbar mit der Arbeitnehmervertretung in den Betrieben der Privatwirtschaft (Betriebsrat). Das Recht der Personalvertretung wird in den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder geregelt.

 

Informationen

Adresse und Kontakt

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Personalrat

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Letzte Aktualisierung: 15.09.2024