Beschreibung der Leistung
Schutz und Erhaltung von Wohnraum ist ein wichtiges Thema der Wohnungsbestandspolitik. Ein wesentliches Instrument ist das Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz - HmbWoSchG aus dem Jahre 1982.
Das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz enthält eine Reihe von Vorschriften, die darauf zielen, dass Wohnungen jederzeit ohne erhebliche Beeinträchtigungen, Gefahren und Belästigungen genutzt werden können. Dazu gehören Regelungen über Mindestanforderungen, Instandsetzung, Überbelegung sowie über die Lagerung von Gegenständen oder Stoffen und die Haltung von Tieren.
Seit 1971 gilt in Hamburg ununterbrochen ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum. Zweckentfremdet ist eine Wohnung dann, wenn sie nicht zum Wohnen genutzt wird.
Wenn Sie darüber mehr erfahren wollen, lesen Sie unsere Webseite bei Hamburg.de (unten verlinkt).