Beschreibung der Leistung
Wenn Sie ein Grundstück kaufen oder verkaufen möchten bzw. bereits einen Grundstückskaufvertrag geschlossen haben, erhalten Sie beim Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) alle grundsätzlichen Informationen zum gesetzlichen Vorkaufsrecht. Der LIG ist innerhalb der FHH zentral zuständig für die Prüfung gesetzlicher Vorkaufsrechte und erteilt Erklärungen zum gesetzlichen Vorkaufsrecht. Der LIG nimmt Anträge auf Ausstellung einer Verzichtserklärung zu den gesetzlichen Vorkaufsrechten entgegen und erteilt Vorabauskünfte dazu, ob Grundstücke von Vorkaufsrechten betroffen sind. Vorkaufsrechte der Gemeinde sind in mehreren Gesetzen des Bundes und Landes vorgesehen. Durch diese Gesetze ist die FHH berechtigt, in bestimmten Fällen anstelle der eigentlich vorgesehenen Käuferinnen und Käufer ein Grundstück oder Teile davon zu erwerben. Ist es zu einem Grundstücksverkauf gekommen, bedarf es für eine Umschreibung des Grundstücks auf die Erwerberin / den Erwerber im Grundbuch des Nachweises, dass ein gesetzliches Vorkaufsrecht nicht besteht bzw. die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht (sog. „Negativattest“). Die Abforderung des Negativattestes erfolgt in der Regel durch das beurkundende Notariat.