Voraussetzungen
- Sie haben ein Grundstück gekauft oder verkauft.
- Sie sind berechtigt, Informationen für einen geplanten Grundstücksverkauf einzuholen.
Benötigte Unterlagen
Der Antrag auf Ausstellung des Negativattestes (durch das Notariat) mit folgenden Informationen:
- Angaben zur Rechtswirksamkeit des Grundstückskaufes
- Datum des Kaufvertrags
- Beurkundende Notarin / beurkundender Notar
- Urkundenverzeichnis- oder Urkundenrollennummer
- Bezeichnung des Grundstücks (genaue Anschrift, Gemarkung, Flurstück, Größe, Grundbuchblatt-Nummer)
- Gegebenenfalls Lageplan (im Falle verkaufter / zu verkaufender Teilflächen),
- Kaufvertragsparteien mit vollständigen Anschriften sowie
- Angabe der Person, die für die Zahlung der Gebühren verantwortlich ist
- Gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen erfahren Sie von der zuständigen Stelle
Geben Sie mit Ihrer Anfrage zur Vorabprüfung eines Vorkaufsrechtes Folgendes an:
- genaue Bezeichnung des Grundstücks (Anschrift, Gemarkung, Flurstück, Größe, Grundbuchblatt)
- Vollmacht, sofern Sie nicht der Eigentümer oder die Eigentümerin sind
Zu Beachten
Der LIG ist zuständig für die Prüfung gesetzlicher Vorkaufsrechte der Stadt Hamburg.
Für die Vorkaufsrechte im Hamburger Hafen ist die HPA zuständig.
Für die Vorkaufsrechte aus Planfeststellungen ist der jeweilige Vorhabenträger zuständig.
Beachten Sie die Fristen zur Zeitplanung im Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag.
Hinweise zum gesetzlichen Vorkaufsrecht finden Sie auf der Homepage des Landesbetriebes Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) unter dem Reiter Vorkaufsrechte (hamburg.de).
Prüfen Sie, ob Sie sich bei weitergehenden Fragen durch Ihr Notariat oder eine Rechtsanwaltskanzlei beraten lassen möchten.
Fristen
Wenn der vollständige und rechtswirksame Kaufvertrag vorliegt, hat die Stadt Hamburg 2 bis 3 Monate Zeit, um ihr gesetzliches Vorkaufsrecht auszuüben.
Innerhalb dieser Frist kann die Stadt Hamburg das Vorkaufsrecht durch Verwaltungsakt ausüben, wenn die Voraussetzungen vorliegen.