Beschreibung der Leistung
Wenn Sie eine Veranstaltung mit Vieh durchführen gelten besondere Überwachungspflichten zur Vorbeugung von Tierseuchen. Unter Vieh zählen alle in der Landwirtschaft gehaltenen Nutztiere, wie zum Beispiel Rinder, Schweine, Pferde, Schafe, Ziegen.
Für Jahrmärkte und Wochenmärkte können Sie eine Befreiung dieser Überwachungspflicht beantragen. Dies gilt aber nur wenn Vieh nur in geringem Umfang gehandelt wird.
Die Befreiung dieser Überwachungspflicht erhalten Sie nur, wenn keine Belange der Tierseuchenbekämpfung entgegenstehen.