Hamburg.deHamburg ServiceGemeinsame Haltung von Enten und Gänsen mit...

Gemeinsame Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern oder Puten anzeigen

Sie können eine Bestätigung über die gemeinsame Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern oder Puten erhalten.

  •  

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie Enten und Gänse zusammen mit Hühnern oder Puten halten, um eine mögliche Infektion der Tiere mit der Geflügelpest frühzeitig zu erkennen, können Sie eine Bestätigung von der zuständigen Stelle erhalten.

Diese Bestätigung benötigen Sie, damit Sie Ihre Enten und Gänse auf einer Geflügelausstellung oder einem Geflügelmarkt ohne die vorherige Untersuchung auf Geflügelpest ausstellen dürfen.

Das gemeinsame Halten der Tiere müssen Sie der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Bei den Tieren handelt es sich um Gänse, Enten, Hühner oder Puten.
  • Sie halten die Tiere seit mindestens 7 Tagen vor der Veranstaltung gemeinsam.
  • Die Veranstaltung ist ein Geflügelmarkt oder eine Geflügelausstellung.
  • Sie halten die vorgeschriebene Menge an gemeinsam gehaltenen Hühner oder Puten (Informationen siehe Links).

Benötigte Unterlagen

Nachweis zur Anlage 2 Geflügelpestverordnung (korrekte Anzahl der Sentineltiere (gemeinsam gehaltene Hühner oder Puten).

Zu Beachten

Der Onlinedienst steht zur Zeit nur für den Bezirk Hamburg-Mitte zur Verfügung.

Fristen


  • Sie müssen die Enten oder die Gänse mit den Hühnern oder Puten mindestens seit 7 Tagen vor der Veranstaltung gemeinsam halten.

  • Zeigen Sie die gemeinsame Haltung der Tiere unverzüglich an.

  • Sie benötigen die Bestätigung, bevor Sie Ihre Enten und Gänse ohne die erforderliche vorherige Untersuchung auf Geflügelpest auf einer Geflügelausstellung oder einem Geflügelmarkt ausstellen dürfen.

Verfahrensablauf

Sie können die gemeinsame Haltung Ihrer Enten und Gänsen mit Hühnern und Puten für einem Geflügelmarkt oder einer Geflügelausstellung schriftlich oder über den Online-Dienst anzeigen.

Wenn Sie die Anzeige formlos stellen möchten:

  • Beschreiben Sie Ihr Anliegen unter Angabe aller notwendigen Informationen.
  • Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein.
  • Übersenden Sie Ihre Anzeige per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Rückfragen meldet sich die zuständige Stelle bei Ihnen.
  • Sie erhalten eine Bestätigung.

Wenn Sie die Anzeige über den Online-Dienst stellen möchten:
Sie rufen den Online Dienst auf.
Sie befüllen das Anzeigeformular.
Sie laden alle erforderlichen Unterlagen hoch.
Ihre Anzeige wird an die zuständige Stelle übermittelt.
Die zuständige Stelle prüft Ihre Anzeige.
Bei Rückfragen meldet sich die zuständige Stelle bei Ihnen.
Sie erhalten eine Bestätigung.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von dem Umfang der Anzeige. Die Bearbeitung dauert normalerweise 1 bis 3 Wochen.

Gebühren

kostenlos





 

Rechtsbehelf

Keiner

Rechtsgrundlage

§ 7 Absatz 3 Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte (GeflPestSchV)

https://www.gesetze-im-internet.de/geflpestschv/__7.html

 

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Letzte Aktualisierung: 24.05.2025