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Gemeinsame Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern oder Puten anzeigen

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Wenn Sie bei einer Geflügelausstellung oder einem Geflügelmarkt Enten und Gänsen aufstellen, müssen Sie diese vorab untersuchen lassen. Dies kann durch vorherige gemeinsamen Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern oder Puten umgangen werden.
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Beschreibung der Leistung

Bei einer Geflügelausstellung oder einem Geflügelmarkt dürfen Ihre Enten und Gänse nur aufgestellt werden, wenn diese Tiere vor der Veranstaltung durch Tupferproben virologisch auf das hochpathogene aviäre Influenzavirus (Geflügelpest) untersucht wurden.
 
Die Untersuchung ist spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung vorzunehmen. Es werden Proben von 60 Tieren Ihres Bestandes benötigt. Falls Sie weniger als 60 Tiere halten, ist Ihr Gesamtbestand zu untersuchen. Das Ergebnis muss negativ sein.
 
Die Untersuchung der Enten und Gänse kann entfallen, wenn diese Tiere gemeinsam mit Hühnern oder Puten gehalten werden.
Die Hühner oder Puten müssen dazu dienen, die Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest frühzeitig erkennen zu lassen. (Sentineltiere)
Diese gemeinsame Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern oder Puten müssen Sie der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.
 
Die notwendige Anzahl an Sentineltieren können Sie der Anlage 2 der Geflügelpestverordnung entnehmen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Tiere müssen unter Gänse, Enten, Hühner und Puten zählen
  • Gemeinsame Haltung der Tiere ist zwingend seit mindestens sieben Tagen vor der Veranstaltung
  • Veranstaltung muss ein Geflügelmarkt oder eine Geflügelausstellung sein.
  • Korrekte Anzahl der Sentineltiere (gemeinsam gehaltene Hühner oder Puten) nach Anlage 2 Geflügelpestverordnung

Benötigte Unterlagen

Nachweis zur Anlage 2 Geflügelpestverordnung (korrekte Anzahl der Sentineltiere (gemeinsam gehaltene Hühner oder Puten).

Zu Beachten

Der Onlinedienst steht zur Zeit nur für den Bezirk Hamburg-Mitte zur Verfügung.

Fristen

Fristtyp: Antragsfrist



Bemerkung:

Die gemeinsame Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern und Puten muss seit mindestens sieben Tagen vor der Veranstaltung bestehen und unverzüglich angezeigt werden.

Verfahrensablauf

Die gemeinsame Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern und Puten auf einem Geflügelmarkt oder Geflügelausstellung muss der zuständigen Behörde unverzüglich angezeigt werden. Diese Anzeige können Sie schriftlich oder über den Online-Dienst stellen.

Wenn Sie die Anzeige formlos stellen möchten:

  • Beschreiben Sie Ihr Anliegen unter Angabe aller notwendigen Informationen.
  • Reichen Sie die geforderten Nachweise ein
  • Übersenden Sie den Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Behörde
  • Ihre Anzeige wird durch die zuständige Behörde entgegengenommen.
  • Bei Rückfragen zur Anzeige meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen
  • Im Falle einer Zustimmung geht Ihnen eine Bestätigung zu.

Wenn Sie die Anzeige über den Online-Dienst stellen möchten:

  • Sie rufen den Online Dienst auf
  • Sie befüllen das Anzeigeformular
  • Für eine schnelle Bearbeitung durch die Behörden laden Sie alle notwendigen Nachweise hoch. 
  • Ihre Anzeige wird durch die zuständige Behörde entgegengenommen.
  • Die restlichen Schritte entsprechen dem schriftlichen Ablauf

 

Dauer

Circa 1 Wochen bis 3 Wochen

Bemerkung :

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von dem Umfang der Anzeige.

Gebühren

kostenlos





 

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 06.12.2024