Beschreibung der Leistung
Bei einer Geflügelausstellung oder einem Geflügelmarkt dürfen Ihre Enten und Gänse nur aufgestellt werden, wenn diese Tiere vor der Veranstaltung durch Tupferproben virologisch auf das hochpathogene aviäre Influenzavirus (Geflügelpest) untersucht wurden.
Die Untersuchung ist spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung vorzunehmen. Es werden Proben von 60 Tieren Ihres Bestandes benötigt. Falls Sie weniger als 60 Tiere halten, ist Ihr Gesamtbestand zu untersuchen. Das Ergebnis muss negativ sein.
Die Untersuchung der Enten und Gänse kann entfallen, wenn diese Tiere gemeinsam mit Hühnern oder Puten gehalten werden.
Die Hühner oder Puten müssen dazu dienen, die Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest frühzeitig erkennen zu lassen. (Sentineltiere)
Diese gemeinsame Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern oder Puten müssen Sie der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.
Die notwendige Anzahl an Sentineltieren können Sie der Anlage 2 der Geflügelpestverordnung entnehmen.