Beschreibung der Leistung
Für Veranstaltungen mit Tieren gelten besondere Pflichten. Als Veranstalterin oder Veranstalter müssen Sie bestimmte Hundeausstellungen oder Katzenausstellungen anzeigen.
Dazu gehören Hundeausstellungen oder Katzenausstellungen und ähnliche Veranstaltungen
- in einem tollwutgefährdeten Gebiet,
- mit Hunden und Katzen aus EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern.
Die Anzeige ist ebenfalls vorzunehmen für Veranstaltungen, wenn Hunde und Katzen gemeinsam oder jeweils einzeln teilnehmen. Unter Umständen kann die zuständige Behörde Veranstaltungen dieser Art beschränken oder verbieten. Dies kann unter anderem erforderlich sein, um Tierseuchen zu bekämpfen. Über die Einschränkungen oder Verbote wird Sie die zuständige Behörde informieren.