Hamburg.deHamburg ServiceÄnderungen mitteilen, die wichtig für den...

Änderungen mitteilen, die wichtig für den Bezug von Unterhaltsvorschuss sind

  •  

Sie bekommen Unterhaltsvorschuss und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.

  •  

Beschreibung der Leistung

Während Sie Unterhaltsvorschuss beziehen, müssen Sie der zuständigen Stelle alle Änderungen mitteilen, die wichtig für das Bestehen und den Umfang Ihres Anspruches sind. In der Regel handelt es sich dabei um Änderungen von Angaben, über die Sie bei der Beantragung des Unterhaltsvorschusses bereits Erklärungen abgegeben haben. 

Beispiele für Änderungen:

  • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen
  • Sie ziehen um. 
  • Sie heiraten.
  • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
  • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
  • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
  • Der andere Elternteil ist gestorben.
  • Das Kind ist gestorben.
  • Das Kind besucht keine Schule mehr.
  • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen (weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert).

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie beziehen Unterhaltsvorschuss.

Benötigte Unterlagen

Nachweise über die jeweiligen Änderungen, beispielsweise

  • Lohnabrechnungen
  • Nachweis über Beendigung der Schullaufbahn
  • Nachweis über Zahlungsveränderungen des anderen Elternteils (Kontoauszug)

Zu Beachten

Es genügt nicht, wenn Sie den Eintritt einer Änderung einer anderen Stelle mitteilen, die für den Unterhaltsvorschuss aber nicht zuständig ist. 

Wenn Sie eine Änderung absichtlich verschweigen oder fahrlässig nicht, beziehungsweise verspätet mitteilen, kann dies eine Ordnungswidrigkeit sein, die strafrechtlich verfolgt oder mit Bußgeld geahndet werden kann. Außerdem können an Sie gezahlte Leistungen von Ihnen zurückgefordert werden.

Fristen

Sie müssen die Änderung unverzüglich mitteilen. 

Verfahrensablauf

  • Sie informieren zuständige Stelle über den Eintritt von Änderungen und legen gegebenenfalls Nachweise vor.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Mitteilung.
  • Sie erhalten eine Mitteilung, wenn sich Änderungen am Unterhaltsvorschuss ergeben.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist Abhängig von Art, Umfang und Auswirkung der eingetretenen Änderung.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Gegen einen Änderungsbescheid können Sie Widerspruch erheben.

Rechtsgrundlage

§6 Abs. 4 Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG)

www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/__6.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Veränderung Unterhaltsvorschuss Wechsel Unterhaltsvorschuss

Letzte Aktualisierung: 18.09.2024