Beschreibung der Leistung
Während Sie Unterhaltsvorschuss beziehen, müssen Sie der zuständigen Stelle alle Änderungen mitteilen, die wichtig für das Bestehen und den Umfang Ihres Anspruches sind. In der Regel handelt es sich dabei um Änderungen von Angaben, über die Sie bei der Beantragung des Unterhaltsvorschusses bereits Erklärungen abgegeben haben.
Beispiele für Änderungen:
- Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen
- Sie ziehen um.
- Sie heiraten.
- Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
- Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
- Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
- Der andere Elternteil ist gestorben.
- Das Kind ist gestorben.
- Das Kind besucht keine Schule mehr.
- Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen (weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert).