Kirchenaustritt erklären

Wenn Sie aus der Kirche oder einer anderen Religionsgemeinschaft austreten möchten, müssen Sie eine Erklärung abgeben.

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Beschreibung der Leistung

Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften werden im deutschen Recht gleich behandelt. Im Folgenden werden sie alle als Religionsgemeinschaften bezeichnet.



Wenn Sie aus einer Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts austreten wollen, müssen Sie Ihren Austritt gegenüber der zuständigen Stelle erklären.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie geben die Erklärung persönlich ab.
  • Sie sind mindestens 14 Jahre alt.
    • Vor Vollendung des 14. Lebensjahres müssen die Sorgeberechtigten den Austritt persönlich erklären. Ist das Kind zum Zeitpunkt der Erklärung mindestens 12 Jahre alt, muss es bei der Abgabe der Erklärung persönlich anwesend sein.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Zu Beachten

  • Sie können Ihre Erklärung auf gegenüber einem Notar oder einer Notarin abgeben. Dort fallen zusätzliche Kosten an.
  • Mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt wirksam wird (dies kann 1-2 Monate dauern), endet die Kirchensteuerpflicht. Ab dem nachfolgenden Monat müssen Sie keine Kirchensteuer mehr zahlen. Die Änderung wird dem Finanzamt automatisch mitgeteilt.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie vereinbaren online oder telefonisch unter 115 einen Termin mit der zuständigen Stelle.
  • Sie erscheinen persönlich zu dem vereinbarten Termin und erklären den Austritt aus der Religionsgemeinschaft.
  • Sie zahlen die Verwaltungsgebühr.
  • Sie erhalten eine Bescheinigung über den Austritt.

Dauer

Wenn Sie vorab einen Termin vereinbart haben, kann die Bearbeitung sofort erfolgen. 

Gebühren

31,00 EUR pro austretender Person

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

Gesetz über den Austritt aus Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts (RelGemAustrG

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-RelGemAustrGHArahmen

Hamburgisches Kirchensteuergesetz (HmbKiStG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-KiStGHAV2P2/part/X

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Suchwörter: Religionsaustritt Kündigung Kirchenmitgliedschaft Kündigung Religionsmitgliedschaft

Letzte Aktualisierung: 15.12.2025