Beschreibung der Leistung
Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften werden im deutschen Recht gleich behandelt. Im Folgenden werden sie alle als Religionsgemeinschaften bezeichnet.
Wenn Sie aus einer Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts austreten wollen, müssen Sie Ihren Austritt gegenüber der zuständigen Stelle erklären.