Beschreibung der Leistung
Als Eigentümerin oder Eigentümer einer Grundstücksentwässerungsanlage sind Sie dafür verantwortlich, dass diese dicht ist. Den Dichtheitsnachweis müssen Sie entsprechend der geltenden Fristen erstellen und gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle vorlegen.
Bei neu hergestellten Grundstücksentwässerungsanlagen, müssen Sie den Dichtheitsnachweis vor Inbetriebnahme erstellen lassen. Den Dichtheitsnachweis von neuen Anlagen müssen Sie bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Bei bestehenden Grundstücksentwässerungsanlagen, müssen Sie den Dichtheitsnachweis erstellen lassen und aufbewahren. Die zuständige Stelle kann den Dichtheitsnachweis der Bestandsanlage jederzeit von Ihnen einfordern.