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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Dichtheitsnachweis für Abwasseranlagen einreichen

Sie müssen die Dichtheit Ihrer Abwasseranlage regelmäßig nachweisen, indem Sie einen Dichtheitsnachweis vorlegen.

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Beschreibung der Leistung

Als Eigentümerin oder Eigentümer einer Grundstücksentwässerungsanlage sind Sie dafür verantwortlich, dass diese dicht ist. Den Dichtheitsnachweis müssen Sie entsprechend der geltenden Fristen erstellen und gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle vorlegen.

Bei neu hergestellten Grundstücksentwässerungsanlagen, müssen Sie den Dichtheitsnachweis vor Inbetriebnahme erstellen lassen. Den Dichtheitsnachweis von neuen Anlagen müssen Sie bei der zuständigen Stelle einzureichen.

Bei bestehenden Grundstücksentwässerungsanlagen, müssen Sie den Dichtheitsnachweis erstellen lassen und aufbewahren. Die zuständige Stelle kann den Dichtheitsnachweis der Bestandsanlage jederzeit von Ihnen einfordern.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer einer Grundstücksentwässerungsanlage.
  • Ein anerkannter Fachbetrieb hat Ihre Grundstücksentwässerungsanlage geprüft und Ihnen die Dichtheit schriftlich bestätigt.

Benötigte Unterlagen

  • Formular "Vordruck P" oder eine andere von einem zertifizierten Fachbetrieb ausgestellte Prüfbescheinigung über die Dichtheit Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage.
  • Ein entwässerungstechnischer Lageplan mit Darstellung der geprüften Grundstücksentwässerungsanlage.
    • Auf dem Lageplan müssen alle geprüften Abwasserleitungen und -anlagen eingezeichnet sein.
    • Der Lageplan wird vom zertifizierten Fachbetrieb erstellt, der Ihre Anlage auf Dichtheit prüft.

Zu Beachten

Falls die Leitungen ausschließlich nicht nachteilig verändertes Regenwasser ableiten und nicht an eine Misch- oder Schmutzwasserleitung angeschlossen ist, besteht für diese Leitungen keine Verpflichtung zur Dichtheitsprüfung - es sei denn, diese Leitungen sind mit bestimmten Anlagen oder einem Löschwasserrückhaltesystem verbunden. Auf Ihre Nachfrage hin kann die zuständige Behörde Sie entsprechend informieren.

Fristen

Für neue Anlagen oder Anlagenteile gilt: Sie müssen die Dichtheit vor der Inbetriebnahme nachweisen. 

Für Wohngrundstücke gilt: Sie müssen die Dichtheit alle 25 Jahre erneut nachweisen.

Für Wasserschutzgebiete gilt: Sie müssen die Dichtheit alle 10 Jahre erneut nachweisen.

Es gelten weitere Fristen. Beachten Sie hierzu die Rubrik "Links".

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Dichtheitsnachweis bei der zuständigen Stelle ein. Hierfür steht ein Online-Dienst zur Verfügung.
  • Falls Sie den Online-Dienst nutzen, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die zuständige Stelle prüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen.
  • Bei Unklarheiten kommt die zuständige Stelle mit Rückfragen auf Sie zu. Andernfalls wird Ihr Nachweis zu den Akten genommen.

Dauer

Die Verarbeitung eingereichter Dichtheitsnachweise bei der zuständigen Dienststelle kann mehrere Wochen Zeit in Anspruch nehmen.

Gebühren

Die Einreichung des Dichtheitsnachweises bei der zuständigen Stelle ist gebührenfrei.

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

§ 17b Absatz 1 Satz 2 Hamburgisches Abwassergesetz

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbwGHAV1P17b

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Abwasserwirtschaft

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Letzte Aktualisierung: 22.04.2025