Beschreibung der Leistung
Die Bestimmung der Untersuchungsstellen erfolgt auf Antrag nach fachlicher Prüfung, die sich nach dem Fachmodul Abfall richtet. Dieses Fachmodul regelt die Anforderungen an die Qualität von Untersuchungsstellen im Rahmen des Kreislaufwirtschaft-/Abfallgesetzes des Bundes und der Länder sowie der in diesem Zusammenhang erlassenen Verordnungen - wie auch der Bioabfallverordnung. Dabei sind die personellen, betrieblichen und gerätetechnischen Voraussetzungen an die Untersuchungsstellen festgelegt. Die Erfüllung der Anforderungen nach dem Fachmodul ist Voraussetzung für eine gegenseitige länderübergreifende Anerkennung der Notifizierung. Notifizierung bezeichnet in der Abfallwirtschaft den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen in der EU.