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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Untersuchungsstellen für Bioabfall

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Sie wünschen Informationen zu den Anforderungen an die Qualität von Untersuchungsstellen im Rahmen der Kreislaufwirtschaft-/Abfallgesetze?
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Beschreibung der Leistung

Die Bestimmung der Untersuchungsstellen erfolgt auf Antrag nach fachlicher Prüfung, die sich nach dem Fachmodul Abfall richtet. Dieses Fachmodul regelt die Anforderungen an die Qualität von Untersuchungsstellen im Rahmen des Kreislaufwirtschaft-/Abfallgesetzes des Bundes und der Länder sowie der in diesem Zusammenhang erlassenen Verordnungen - wie auch der Bioabfallverordnung. Dabei sind die personellen, betrieblichen und gerätetechnischen Voraussetzungen an die Untersuchungsstellen festgelegt. Die Erfüllung der Anforderungen nach dem Fachmodul ist Voraussetzung für eine gegenseitige länderübergreifende Anerkennung der Notifizierung. Notifizierung bezeichnet in der Abfallwirtschaft den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen in der EU.

 

Informationen

Voraussetzungen

Es sind die personellen, betrieblichen und gerätetechnischen Voraussetzungen an die Untersuchungsstellen festgelegt.

Benötigte Unterlagen

Nachweis der zeitnahen Teilnahme an den vom zuständigen Amt durchgeführten Ringuntersuchungen

Zu Beachten

Werden unbehandelte oder behandelte Bioabfälle oder Gemische auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Böden aufgebracht, so müssen sie festgelegten Vorgaben genügen. Die Untersuchungen sind durch unabhängige, von der zuständigen Behörde bestimmte Stellen durchführen zu lassen. Die Probenahmen, Probevorbereitungen und Untersuchungen sind gemäß der Bioabfallverordnung (BioAbfV) durchzuführen.

Gebühren

Bitte telefonisch erfragen

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Abfallwirtschaft

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Suchwörter: Bioabfall, Untersuchungsstellen Bioabfallverordnung (BioAbfV)

Letzte Aktualisierung: 06.12.2024