Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Fachkundige für wiederkehrende Überprüfung von Abscheideranlagen Zulassung beantragen

Wenn Sie als fachkundige Person wiederkehrende Überprüfungen an Abscheideranlagen durchführen wollen, benötigen Sie eine Zulassung. Hier erhalten Sie Informationen über Ablauf, Kosten, Dauer und erforderliche Unterlagen.

Beschreibung der Leistung

Abwasserbehandlungsanlagen, wie zum Beispiel Abscheideranlagen, müssen regelmäßig im Rahmen einer Generalinspektion überprüft werden.


Wenn Sie solche Prüfungen durchführen möchten, benötigen Sie eine Zulassung als fachkundige Person von der zuständigen Stelle.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über die notwendige Zuverlässigkeit und Sorgfalt für die Ausübung des Berufs.
  • Es besteht kein direkter Zusammenhang zwischen der beabsichtigen Prüftätigkeit und anderen Leistungen.
  • Sie haben ein ingenieur- oder naturwissenschaftliches Studium einer für die ausgeübte Tätigkeit einschlägigen Fachrichtung abgeschlossen oder
  • Sie haben einen als gleichwertig anerkannten Studienabschluss oder
  • Sie haben eine fachbezogene Berufsausbildung sowie bereits langjährige Berufserfahrung.

Benötigte Unterlagen

  • Darlegung Ihrer Ausbildung und Ihres beruflichen Werdegangs
  • Nachweise Ihrer Fachkunde
  • Nachweise Ihrer beruflichen Erfahrung
  • Nachweis über bereit vorhandene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
  • Gegebenenfalls: Bereits vorhandene Zulassung in einem anderen Bundesland

Je nach Lage des Einzelfalls kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.

Zu Beachten

Keine

Fristen

Antragsfrist: Keine

Die Zulassung muss Ihnen jedoch vorliegen, bevor Sie mit der Ausübung der Tätigkeit beginnen.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren formlosen Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle teilt Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mit einem schriftlichen Bescheid mit.

Dauer

Bis zu mehrere Wochen

Gebühren

Bitte telefonisch erfragen

Rechtsbehelf

Gegen einen Bescheid kann binnen eines Monats nach Zugang Widerspruch eingeleitet werden.

Rechtsgrundlage

§ 15 Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbwGHAV6P15

Adresse und Kontakt

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Abwasserwirtschaft

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Letzte Aktualisierung: 07.02.2026