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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Wasserschutzgebiete (WSG)

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Trinkwasser ist und bleibt das Lebensmittel Nr. 1. Es ist ein lebensnotwendiges, aber auch begrenztes Gut.
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Beschreibung der Leistung

In Hamburg wird das Trinkwasser alleinig aus Grundwasser gewonnen. Oberflächennahe Grundwasservorkommen sind jedoch nur unzureichend vor Verunreinigungen geschützt. Um die Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger langfristig zu sichern, muss Hamburg diese Grundwasservorkommen besonders schützen. Zu den wichtigen Maßnahmen in diesem Zusammenhang zählt die Ausweisung von Wasserschutzgebieten. Seit 1990  wurden durch den Senat sechs Wasserschutzgebiete festgesetzt. Ein weitere ist in der Planung.

 

Informationen

Zu Beachten

Zum Schutz der Grundwasservorkommen in Hamburg werden Wasserschutzgebiete ausgewiesen. In diesen Gebieten gelten besondere Nutzungsbeschränkungen und Verbote. Dieses betrifft unter anderem bauliche Vorhaben, Transport und Lager von wassergefährdenden Stoffen und die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln.

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Wasserwirtschaft

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Suchwörter: Trinkwassergewinnungsgebiete und Wasserschutzgebiete Schutz des Grundwasservorkommens durch Wasserschutzgebiete Wasserschutzgebiet Baursberg Wasserschutzgebiet Süderelbmarsch/Harburger Berge Wasserschutzgebiet Curslack/Altengamme Wasserschutzgebiet Langenhorn/Glashütte Wasserschutzgebiet Billstedt Wasserschutzgebiet Eidelstedt/Stellingen

Letzte Aktualisierung: 10.09.2024