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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Biotopschutz Allgemeine Informationen

Geschützte Biotope sind Lebensräume besonders schutzwürdiger Pflanzen- und Tierarten. Diese Lebensräume verdienen besonderen Schutz, weil sie selten sind, einen hohen ökologischen Wert besitzen oder von Zerstörung bedroht sind.

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Beschreibung der Leistung

Hamburg bietet eine hohe Vielfalt an Lebensräumen für wildwachsende Pflanzenarten und wildlebende Tierarten. Fast 10 % der Landesfläche von Hamburg steht unter Naturschutz. Von Fließgewässern über extensiv genutzte Grünlandflächen bis hin zu Wäldern bietet Hamburg vielen, auch seltenen Arten Lebensraum. Aber auch Parkanlagen, baumbestandene Gärten, Dächer und Türme können wichtige Biotope sein. Im Fokus des Naturschutzes stehen

  • Erhalt der wertvollen naturnahen Biotope durch Flächenschutz
  • Wiederherstellung naturnaher Lebensräume und Ausbreitungsflächen
  • Erhalt nicht ersetzbarer Lebensräume
  • Erhalt und Entwicklung der standörtlichen Vielfalt
  • Sicherung von Kleinstlebensräumen und Sonderhabitaten
  • Sicherung der Lebensraumansprüche wandernder Arten
  • Biotopentwicklung auch auf Siedlungsflächen
 

Informationen

Voraussetzungen

Für den Schutz von Biotopen ist es notwendig, rechtliche Vorgaben zu beachten, ökologische Zustände zu überwachen und nachhaltige Nutzung sowie aktive Erhaltung der Lebensräume zu gewährleisten.

Benötigte Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach dem Einzelfall.

Zu Beachten

Die Karte "Arten- und Biotopschutz" mit ihrem dazugehörigen Erläuterungsbericht ist ein wesentlicher, verbindlicher Bestandteil des Landschaftsprogramms in Hamburg. Sie beschreibt als flächendeckendes Naturschutzprogramm Entwicklungsziele für alle Bereiche der Stadt und legt Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Lebensräume einheimischer Pflanzen- und Tierarten fest. Hierbei werden Wälder, Moore, Heiden oder Grünland ebenso einbezogen wie Wohngebiete und der Hafen.

Fristen

Es können Fristen gelten. Diese richten sich nach dem Einzelfall.

Verfahrensablauf

Der Verfahrensablauf richtet sich nach dem Einzelfall.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Einzelfall.

Gebühren

Die Kosten richten sich nach dem Einzelfall.

Rechtsbehelf

Klage

Rechtsgrundlage

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/BJNR254210009.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Naturschutz

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Suchwörter: Biotopkartierung- Biotopschutz

Letzte Aktualisierung: 25.04.2025