Beschreibung der Leistung
Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik im Jahr 2013 wurden die Bestimmungen zur Veröffentlichung von Zahlungen aus den EU-Agrarfonds grundlegend geändert. Die Anwendung der ursprünglich für die Förderperiode 2014 – 2020 vorgesehenen Bestimmungen wurden bis zum Jahr 2022 verlängert. Einen Überblick über die geltenden Rechtsgrundlagen und die wesentlichen Bestimmungen zur Veröffentlichung von Zahlungen aus den EU-Agrarfonds finden Sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.