Beschreibung der Leistung
Die Erdwärmenutzung gilt als Grundwasserbenutzung. Daher ist grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig. Die wasserrechtliche Erlaubnis ist mit Hilfe des Antragsformulares bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (W12) zu beantragen.
Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist nicht erforderlich, wenn die Kollektoren mindestens einen Meter oberhalb des Grundwasserspiegels liegen. Informationen über die örtlichen Grundwasserverhältnisse erhalten Sie bei den unten aufgeführten Ansprechpartnern.