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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Erdwärmekollektoren

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Zur Nutzung der Erdwärme werden ca. 2 m tief Rohrschlangen (Erdwärmekollektoren) verlegt, durch die ein Wasser-Frostschutzmittel-Gemisch zirkuliert. Feuchte und sandige Böden sind ideal für Erdwärmekollektoren.
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Beschreibung der Leistung

Die Erdwärmenutzung gilt als Grundwasserbenutzung. Daher ist grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig. Die wasserrechtliche Erlaubnis ist mit Hilfe des Antragsformulares bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (W12) zu beantragen.
Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist nicht erforderlich, wenn die Kollektoren mindestens einen Meter oberhalb des Grundwasserspiegels liegen. Informationen über die örtlichen Grundwasserverhältnisse erhalten Sie bei den unten aufgeführten Ansprechpartnern.

 

Informationen

Zu Beachten

Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist nicht erforderlich, wenn die Kollektoren mindestens einen Meter oberhalb des Grundwasserspiegels liegen.

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Wasserwirtschaft

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Letzte Aktualisierung: 12.10.2024