Beschreibung der Leistung
Das „Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege“ ist seit 2001 ein wichtiges Instrument für die Planung und Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen und wird von der Abteilung Naturschutz der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft verwaltet.
Zweck des Sondervermögens ist eine beschleunigte, bezirksübergreifende und langfristig gesicherte Realisierung von Naturschutzmaßnahmen. Die Mittel sind für Maßnahmen einzusetzen, welche die Werte und Funktionen des Naturhaushalts wieder herstellen oder in ihrem Bestand sichern, die beim Eingriff zerstört wurden.