Beschreibung der Leistung
Das schiffbare Alsterrevier ist ein Sondernutzungsrevier, das dem wassersportlichen Freizeitvergnügen und der Erholung dienen soll. Der Schiffsverkehr bleibt deswegen überwiegend den Booten zum Segeln, Rudern und Paddeln vorbehalten. Für den Einsatz von Motoren als Antrieb benötigen Sie eine gesonderte Fahrerlaubnis. Sie müssen die gesonderte Fahrerlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen. Die Fahrerlaubnis wird Ihnen nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt. Bestimmte Bereiche des schiffbaren Alsterrevieres dürfen auch mit der gesonderten Fahrerlaubnis nicht von Ihnen befahren werden. Dies ist nur mit einer weiteren, zusätzlichen Ausnahmegenehmigung zulässig. Auch diese Ausnahmegenehmigung müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Die betreffenden Bereiche, in denen Sie eine Ausnahmegenehmigung benötigen, sind in der Karte der schiffbaren Gewässer im Alsterrevier gekennzeichnet (siehe Rubrik "Links").