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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Fachbetrieb für die Abfuhr von Abwasser

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Fachbetriebe für die Abfuhr von Abwasser müssen in einem Zulassungsverfahren nach dem Hamburgischen Abwassergesetz nachweisen, dass sie über die dafür erforderliche Sachkunde, Geräte und Fahrzeuge verfügen.
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Beschreibung der Leistung

Nach dem Hamburgischen Abwassergesetz ist die Eigentümerin bzw. der Eigentümer oder die nutzungsberechtigte Person verpflichtet, Abwasserbehandlungsanlagen (Abscheideranlagen, Abwassersammelgruben, Kleinkläranlagen und andere Anlagen) durch Fachbetriebe warten und zurückgehaltene Stoffe durch Fachbetriebe entsorgen zu lassen. Diese Fachbetriebe müssen in einem Zulassungsverfahren nach dem Hamburgischen Abwassergesetz nachweisen, dass sie über die dafür erforderliche Sachkunde, Geräte und Fahrzeuge verfügen.
Abscheideranlagen für Fette oder Leichtflüssigkeiten sind regelmäßig durch zugelassene Fachkundige überprüfen zu lassen.

 

Informationen

Voraussetzungen

In dem formlosen Antrag sind Angaben über den Aufgabenbereich des Betriebes, die Anzahl der Mitarbeiter, die mit der Abfuhr des Abwassers beschäftigt sind und über den Fuhrpark auszuführen.

Benötigte Unterlagen

Folgende Unterlagen sind in 1-facher Ausfertigung beizufügen:

  • Gewerbeanmeldung
  • Nennung der für die Abwasserabfuhr eingesetzten Fahrzeuge unter Angabe der Fahrzeugart, des Saugkesselinhaltes (bei einem kombinierten Hochdruckspül- und Vakuumgerät den maximal möglichen) und das jeweilige Kfz-Kennzeichen.

Zu Beachten

In dem Antrag ist weiterhin anzugeben, ob es sich um die Abfuhr von Abwasser aus Sammelgruben, Chemietoiletten, Kleinkläranlagen und / oder sonstigen Abwässern handelt.

Fristen

Die Genehmigung muss vor der Betriebsaufnahme vorliegen.

Verfahrensablauf

formloser Antrag mit den erforderlichen Unterlagen

Gebühren

Die Zulassungsgebühr richtet sich nach dem Prüfaufwand.

Rechtsbehelf

Gegen einen Bescheid kann binnen eines Monats der Widerspruch geführt werden.

Rechtsgrundlage

§ 15 Abs. 6 HmbAbwG (Hamburgisches Abwassergesetz)

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Abwasserwirtschaft

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Letzte Aktualisierung: 04.10.2024