Beschreibung der Leistung
Trotz steigender Einwohnerzahlen und einem steigenden Flächenbedarf für Wohnen, Freizeit, Arbeiten und Gewerbe, ist Hamburg bis heute eine grüne Großstadt und das Landschaftsprogramm von 1997 ist dafür mitentscheidend gewesen. Die gesetzliche Grundlage für das Landschaftsprogramm sind das Bundesnaturschutzgesetz und das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes. Die zuständige Behörde hat somit den Planungsauftrag, die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege für Hamburg festzulegen und bei Bedarf bzw. anlassbezogen fortzuschreiben. Diesen gesetzlichen Auftrag erfüllt das Landschaftsprogramm zum Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen und in Verantwortung für künftige Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich.