Beschreibung der Leistung
Derzeit sind etwa 20 Prozent der Hamburgischen Landesfläche als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen. Das Landschaftsschutzgebiet hat seine Wurzeln im Reichsnaturschutzgesetz von 1935. Die dortigen Vorschriften hatten im wesentlichen den Schutz des Landschaftsbildes zur Sicherung seiner Funktion für die Erholung in der freien Landschaft zum Ziel. In den 50er und 60er Jahren wurden, wie überall in der Bundesrepublik, auch in Hamburg eine Reihe von LSG-Verordnungen mit der genannten Zielsetzung erlassen.In Hamburg waren dies vor allem die Achsenzwischenräume/Freiflächen nördlich der Elbe (z.B. Elbhang, Feldmarken), große Bereiche der Walddörfer (Wandsbeker Geest, Tal der Alster) und die Harburger Berge (Haake). Die Marschenräume (Süderelbmarschen, Wilhelmsburger Elbinsel, Vier- und Marschlanden) blieben dabei bis auf wenige Ausnahmen unberücksichtigt.