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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Versickerung von Niederschlagswasser - erlaubnispflichtig

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Die Versickerung von Niederschlagswasser ist unter bestimmten Voraussetzungen eine technisch einfache und kostengünstige Alternative zur Regenwasserableitung.
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Beschreibung der Leistung

Die Erlaubnisfreiheit zur Versickerung von Niederschlagswasser auf Wohngrundstücken, regelt die Niederschlagswasser-Versickerungsverordnung vom 23. Dezember 2003. Danach entfällt die nach dem Wasserhaushaltsgesetz notwendige wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung von Niederschlagswasser auf Wohngrundstücken, sofern die Bedingungen dazu eingehalten werden. Können diese Bedingungen nicht erfüllt werden, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft zu beantragen. Für die Antragstellung verwenden Sie bitte das Antragsformular unter Downloads. Alle wichtigen Unterlagen und Informationen zur Antragstellung finden Sie in unserem Merkblatt.

 

Informationen

Voraussetzungen

Die Bedingungen für die Erlaubnisfreiheit sind nicht erfüllt, sofern ...

  • Mehr als 250 m² befestigte Fläche an die Entwässerungsanlage angeschlossen sind.
  • Oder die Versickerung innerhalb von Wasserschutzgebieten kann nicht oberflächennah über Sickermulden oder ähnliches erfolgen.
  • Oder die Versickerung erfolgt innerhalb von Altlast- und Altlastverdachtsflächen.
  • Oder die Anforderungen an die schadlose Versickerung aus der Verordnung können nicht eingehalten werden. 

Benötigte Unterlagen

Pläne, Beschreibungen und Nachweise über das geplante Vorhaben.
Beachten Sie die Hinweise im Formular.

Verfahrensablauf

Sie melden die Absicht Niederschlagswasser auf Ihrem Wohngrundstück zu versichern per Schriftverkehr an die Behörde.

Gebühren

Richten sich nach dem Prüfaufwand.

Rechtsbehelf

Gegen einen Bescheid kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Widerspruch eingereicht werden.

Rechtsgrundlage

§ 8 bis § 10 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes-WHG

entsprechend § 85 Abs. 1 des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG).

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Wasserwirtschaft

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Suchwörter: Niederschlagswasser/Regenwasser

Letzte Aktualisierung: 08.09.2024