Beschreibung der Leistung
Die Erlaubnisfreiheit zur Versickerung von Niederschlagswasser auf Wohngrundstücken, regelt die Niederschlagswasser-Versickerungsverordnung vom 23. Dezember 2003. Danach entfällt die nach dem Wasserhaushaltsgesetz notwendige wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung von Niederschlagswasser auf Wohngrundstücken, sofern die Bedingungen dazu eingehalten werden. Können diese Bedingungen nicht erfüllt werden, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft zu beantragen. Für die Antragstellung verwenden Sie bitte das Antragsformular unter Downloads. Alle wichtigen Unterlagen und Informationen zur Antragstellung finden Sie in unserem Merkblatt.