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Baufachliche Beratung und Zuwendungsprüfung

Informationen zur baufachliche Beratung und Zuwendungsprüfung.
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Beschreibung der Leistung

Im Arbeitsbereich der baufachlichen Beratung werden übergeordnete und unabhängige Beratungs- und Controlling-Leistungen bei der Planung und Umsetzung komplexer staatlicher Hochbauprojekte mit Baubudgets von über 10 Mio. Euro erbracht. Die Beratung umfasst das gesamte Portfolio von Projekten, die im Mieter-Vermieter-Modell realisiert werden. Dabei sind nicht nur die Interessenlagen und Verantwortungsbereiche der öffentlichen Auftraggeber (Bedarfsträger) zu berücksichtigen, sondern auch die des öffentlichen Vermieters (Bauherr).
In der Zuwendungsprüfung geht es um Bauvorhaben, für die öffentliche Finanzmittel eingesetzt werden. Hierzu zählen neben innovativen Bauprojekten auch die Sanierung von denkmalgeschützten Bauten oder die Modernisierung von kulturell genutzten Gebäuden. Durch eine kontinuierliche Begleitung und Prüfung dieser Baumaßnahmen wird dazu beigetragen, dass die Finanzmittel der Stadt Hamburg ihrem Zweck entsprechend verwendet werden.

 

Informationen

Fristen

keine

Gebühren

Beratungshonorare nach Aufwand

Adresse und Kontakt

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Letzte Aktualisierung: 23.01.2025