Beschreibung der Leistung
Beim zuständigen Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:
- Sorgeerklärungen abgegeben werden,
- aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist
- das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist.
Sie als Mutter, die nicht mit dem Vater ihres Kindes verheiratet ist, oder es zum Zeitpunkt der Geburt war, können eine Bescheinigung darüber erhalten, in welchem Umfang Sie Inhaberin der elterlichen Sorge für Ihr Kind sind. Wenn Sie das Sorgerecht alleine haben, erhalten Sie die eine sogenannte Negativbescheinigung.