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Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen

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Wenn Sie als Mutter eines Kindes eine Bescheinigung über den Umfang Ihres Sorgerechtes benötigen, können Sie eine Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen. 

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Beschreibung der Leistung

Beim zuständigen Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

  • Sorgeerklärungen abgegeben werden,
  • aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist
  • das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

Sie als Mutter, die nicht mit dem Vater ihres Kindes verheiratet ist, oder es zum Zeitpunkt der Geburt war, können eine Bescheinigung darüber erhalten, in welchem Umfang Sie Inhaberin der elterlichen Sorge für Ihr Kind sind. Wenn Sie das Sorgerecht alleine haben, erhalten Sie die eine sogenannte Negativbescheinigung.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind Mutter eines Kindes
  • Sie sind oder waren nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet

Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Ihr Personalausweis, Reisepass oder anderes Identitätsdokument 

Zu Beachten

Wenn Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie anstatt der Negativbescheinigung eine dementsprechende schriftliche Auskunft.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Anspruch.
  • Bei vorliegen aller Voraussetzungen erhalten Sie die schriftliche Bescheinigung.

Dauer

Bis zu 3 Wochen

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Keine.

Rechtsgrundlage

§ 58 achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Negativbescheinigung Beistandschaften für Minderjährige Negativbescheid Elterliche Sorge Sorgerecht

Letzte Aktualisierung: 15.09.2024