Beschreibung der Leistung
Nach deutschem Recht ergibt sich die Mutterschaft allein aus der Tatsache der Geburt: Sie sind Mutter eines Kindes, wenn Sie es geboren haben.
Wenn in Ihrem Mutter-Kind-Verhältnis das Recht eines anderen Landes zur Geltung kommt, kann es notwendig sein, dass Sie Ihre Mutterschaft vor der zuständigen Stelle anerkennen und dies öffentlich beurkunden lassen müssen. Dies kann der Fall sein, wenn
- Sie nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind,
- Ihr Kind den gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat hat,
- Ihr Heimatrecht oder das des Vaters des Kindes die Anerkennung vorschreibt