Beschreibung der Leistung
Lebt der Elternteil, der Ihnen Unterhalt für Ihr gemeinsames Kind zahlen muss, im Ausland, dann müssen Sie Ihren Unterhaltsanspruch im Ausland geltend machen. Dabei muss zum Beispiel geklärt werden, wie sich die dortigen Einkommensverhältnisse und Lebenskosten auf die Höhe Ihres Unterhaltsanspruches auswirken. Zudem können deutsche Gerichte für das Ausland keine verbindlichen Anweisungen aussprechen. Ihr Anliegen muss deshalb an die im Ausland zuständige Stelle weitergeleitet werden.
Es gibt internationale Übereinkommen, welche diese länderübergreifenden Verfahren vereinfachen sollen. In nahezu allen Ländern gibt es daher Stellen, welche internationale Unterhaltsangelegenheiten zentral bearbeiten. In Deutschland ist diese zentrale Stelle das Bundesamt für Justiz.
Wenn Sie bei der Durchsetzung Ihres Unterhaltsanspruches im Ausland Unterstützung benötigen, können Sie die Beistandschaft ansprechen und bitten, für Sie den Unterhalt gegen den im Ausland lebenden Elternteil geltend zu machen. Dabei handelt der Beistand oder die Beiständin als gesetzliche Vertretung Ihres unterhaltsberechtigten Kindes. Wenn Sie eine Beistandschaft einrichten, darf diese die für das Verfahren notwendigen Antragsformulare für Sie ausfüllen und an die zuständigen Stellen weiterleiten.