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Vaterschaft anerkennen

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Unter bestimmten Voraussetzungen kann es notwendig sein, dass Sie öffentlich beurkunden lassen, der Vater Ihres Kindes zu sein.
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Beschreibung der Leistung

Sind Sie zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes mit der Mutter des Kindes verheiratet, gelten Sie nach deutschem Recht in der Regel automatisch als Vater des Kindes. Dann ist eine Vaterschaftsanerkennung nicht notwendig. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Geburt nicht mit der Mutter Ihres Kindes verheiratet sind, aber als dessen Vater anerkannt sein wollen, können Sie eine Vaterschaftsanerkennung abgeben. Gegebenenfalls kann eine Vaterschaftsanerkennung auch notwendig sein, wenn innerhalb Ihres Vater-Kind-Verhältnisses das Recht eines anderen Landes gilt. 

Wenn Sie eine Vaterschaft anerkennen möchten, müssen Sie dies vor der zuständigen Stelle erklären. Die zuständige Stelle beurkundet Ihre Vaterschaft bei Vorliegen aller Voraussetzungen öffentlich.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Die Mutter stimmt der Anerkennung zu.
  • Für den Fall, dass die Mutter kein Sorgerecht hat: das Kind stimmt der Anerkennung zu (für ein geschäftsunfähiges Kind, oder ein Kind welches noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nur eine gesetzliche Vertretung der Anerkennung zustimmen)
  • Wenn Sie in Ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, benötigen Sie die Zustimmung Ihres gesetzlichen Vertreters. Wenn Sie geschäftsunfähig sind, kann Ihr gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts anerkennen. Ist Ihr gesetzlicher Vertreter ein Betreuer, ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich
  • Anerkennungen oder Zustimmungen können nicht durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.
  • Es besteht keine Vaterschaft eines anderen Mannes.
  • Die Vaterschaft ist an keine Bedingung oder Zeitbestimmung geknüpft
  • Die Vaterschaft wird nicht missbräuchlich anerkannt.
  • Sie haben die Anerkennung der Vaterschaft nicht bereits einmal wirksam widerrufen.

Benötigte Unterlagen

Nachweis zur Identität (zum Beispiel  Personalausweis, Reisepass oder anderes Identifikationsdokument)

Zu Beachten

Für die Wirksamkeit der Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft kommt es nicht auf die tatsächlichen Abstammungsverhältnisse an. Die (juristische) Vaterschaft entsteht allein durch wirksame Abgabe der Anerkennungs- und aller erforderlichen Zustimmungserklärungen. 

Fristen

Die Anerkennungserklärung kann zeitlich unbeschränkt, auch schon vor der Geburt des Kindes, nach dessen Tod und ebenso für totgeborene Kinder abgegeben werden.

Verfahrensablauf

  • Sie erklären, der Vater des Kindes zu sein.
  • Die zuständige stelle prüft Ihre Anerkennung und klärt Sie über mögliche rechtliche Folgen auf.
  • Bei Vorliegen aller Voraussetzungen wird Ihre Anerkennung öffentlich beurkundet.

Dauer

einzelfallabhängig

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Anfechtung

  • Feststellungsverfahren

Rechtsgrundlage

§ 44 Personenstandsgesetz (PStG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__44.html

§§1594 - 1599 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1594.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 15.09.2024