Beschreibung der Leistung
Wenn Sie eine Vaterschaft anerkennen möchten, müssen Sie dies vor der zuständigen Stelle erklären. Die zuständige Stelle beurkundet Ihre Vaterschaft bei Vorliegen aller Voraussetzungen öffentlich.
Nachweis zur Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder anderes Identifikationsdokument)
Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung kann auch durch das zuständige Amtsgericht vorgenommen werden.
Für die Wirksamkeit der Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft kommt es nicht auf die tatsächlichen Abstammungsverhältnisse an. Die (juristische) Vaterschaft entsteht allein durch wirksame Abgabe der Anerkennungs- und aller erforderlichen Zustimmungserklärungen.
Die Anerkennungserklärung kann zeitlich unbeschränkt, auch schon vor der Geburt des Kindes, nach dessen Tod und ebenso für totgeborene Kinder abgegeben werden.
einzelfallabhängig
Keine
§ 44 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__44.html
§§1594 - 1599 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1594.html
Letzte Aktualisierung: 17.04.2025