Voraussetzungen
Sie werden durch Baulärm oder Staub in erheblichem Maße von einer nahegelegenen Baustelle beeinträchtigt.
Benötigte Unterlagen
- Beschreiben Sie in Ihrer Beschwerde genau, welche Beeinträchtigungen vorliegen. Geben Sie möglichst genau an, wann und wo diese auftreten (zum Beispiel „seit zwei Wochen, täglich von 8:00 bis 17:00 Uhr, auf der Baustelle in der Musterstraße 10“).
Zu Beachten
Es gibt gesetzliche Regelungen, um Immissionen von Baustellen (zum Beispiel Baulärm und Staub) zu begrenzen. So dürfen Arbeiten nur zu bestimmten Zeiten ausgeführt werden und es müssen Maßnahmen getroffen werden, um Staub zu binden. Wenn Sie sich beschweren, wird die zuständige Stelle prüfen, ob diese Vorschriften eingehalten werden.
Das Amt für Bauordnung und Hochbau ist zuständig für den sicheren Betrieb von Baustellen und den Immissionsschutz. Dazu zählen:
- Kontrolle und Überwachung des Arbeitsschutzes für Beschäftigte auf Baustellen
- Kontrolle und Überwachung der Sicherheit von Passanten
- Kontrolle und Überwachung des Immissionsschutzes für Passanten (zum Beispiel Baulärm und Staub)
- Beratung und Information aller am Bau Beteiligten
Fristen
- Es gibt keine allgemeingültige Frist für die Einreichung einer Beschwerde über Baulärm oder Staub.
- Je früher Sie die Beschwerde einreichen, desto schneller kann die zuständige Stelle die Situation prüfen und gegebenenfalls eingreifen.
- Lärmintensive Bauarbeiten sind an Werktagen zwischen 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr untersagt und nur mit Ausnahmegenehmigung möglich.