Hamburg.deHamburg ServiceBeschwerde über Baulärm und Staub von...Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Beschwerde über Baulärm und Staub von Baustellen einreichen

Die zuständige Stelle kümmert sich um den Immissionsschutz auf Baustellen. Dazu zählen Immissionen wie Baulärm, Staub oder auch Lichtimmissionen.

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Beschreibung der Leistung

  • Wir sind zuständig für den Arbeitsschutz auf Baustellen, sowie für Lärm-, Staub- und Lichtimmissionen von Baustellen.
    Sofern sich Ihr Anliegen mit Gefahrstoffen, wie z.B. Asbest oder Mineralfaserstoffen beschäftigt, wenden Sie sich bitte an das Amt für Arbeitsschutz unter der 040/42837 2112.
    Wenn Sie sich über die Belegung von öffentlichen Flächen, wie Wege, Straßen oder Parkplätze, beschweren möchten, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Bezirksamt und dort an das Fachamt Management öffentlicher Raum.
  • Sie erreichen uns unter: Tel. (040) 42840-3328, Fax.(040) 427940- 777.
  • Bei Lärm durch Arbeiten an bundeseigenen Bahnanlagen (DB und S-Bahn) wenden Sie sich bitte an das Eisenbahnbundesamt; Tel. (040) 239080.
 

Informationen

Benötigte Unterlagen

keine

Zu Beachten

Lärmintensive  Bauarbeiten sind an Werktagen zw. 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr untersagt und nur mit Ausnahmegenehmigung möglich.

Gebühren

Diese Leistung ist gebührenfrei.

Adresse und Kontakt

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Amt für Bauordnung
Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik

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Letzte Aktualisierung: 11.03.2025