Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Baustellen Allgemeine Informationen zu Immissionen auf Baustellen

Die zuständige Stelle kümmert sich um den Immissionsschutz auf Baustellen. Dazu zählen Immissionen wie Baulärm, Staub oder auch Lichtimmissionen.

Beschreibung der Leistung

Das Amt für Bauordnung und Hochbau ist zuständig für den Immissionsschutz von Baustellen. Dazu zählen:

  • Kontrolle und Überwachung des Immissionsschutzes für Passanten (zum Beispiel Baulärm und Staub)
  • Beratung und Information aller am Bau Beteiligten

Nicht dazu zählen:

  • Baustellen mit Gefahrstoffen, wie zum Beispiel Asbest oder Mineralfaserstoffen
  • Belegung öffentlicher Flächen durch Baustellenmaterial- oder fahrzeuge
  • Arbeiten an bundeseigenen Schienenwegen
  • Beratung und Hinweis zu Bauarten, Baugenehmigungen o.ä.
 

Informationen

Voraussetzungen

Sie werden durch Baulärm oder Staub in erheblichem Maße von einer nahegelegenen Baustelle beeinträchtigt.

Benötigte Unterlagen

  • Beschreiben Sie in Ihrer Beschwerde genau, welche Beeinträchtigungen vorliegen. Geben Sie möglichst genau an, wann und wo diese auftreten (zum Beispiel „seit zwei Wochen, täglich von 8:00 bis 17:00 Uhr, auf der Baustelle in der Musterstraße 10“).

Zu Beachten

Es gibt gesetzliche Regelungen, um Immissionen von Baustellen (zum Beispiel Baulärm und Staub) zu begrenzen. So dürfen Arbeiten nur zu bestimmten Zeiten ausgeführt werden und es müssen Maßnahmen getroffen werden, um Staub zu binden. Wenn Sie sich beschweren, wird die zuständige Stelle prüfen, ob diese Vorschriften eingehalten werden.



Das Amt für Bauordnung und Hochbau ist zuständig für den sicheren Betrieb von Baustellen und den Immissionsschutz. Dazu zählen:

  • Kontrolle und Überwachung des Arbeitsschutzes für Beschäftigte auf Baustellen
  • Kontrolle und Überwachung der Sicherheit von Passanten
  • Kontrolle und Überwachung des Immissionsschutzes für Passanten (zum Beispiel Baulärm und Staub)
  • Beratung und Information aller am Bau Beteiligten

Fristen


  • Es gibt keine allgemeingültige Frist für die Einreichung einer Beschwerde über Baulärm oder Staub.

  • Je früher Sie die Beschwerde einreichen, desto schneller kann die zuständige Stelle die Situation prüfen und gegebenenfalls eingreifen.

  • Lärmintensive  Bauarbeiten sind an Werktagen zwischen 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr untersagt und nur mit Ausnahmegenehmigung möglich.

Verfahrensablauf

  • Sie wenden sich bei Problemen oder mit Hinweisen telefonisch oder per Mail an die zuständige Stelle. Beschreiben Sie das Problem möglichst genau. Reichen Sie, wenn möglich, Belege oder Fotos mit ein.
  • Die zuständige Stelle nimmt Ihre Informationen entgegen und prüft diese.
  • Die zuständige Stelle überprüft die Einhaltung der Vorschriften auf der Baustelle.
  • Die Baufirma oder der Bauherr wird auf die Beschwerde hingewiesen und gegebenenfalls zur Stellungnahme aufgefordert. Gegebenenfalls erfolgt eine Anhörung.
  • Je nach Ergebnis können folgende Schritte erfolgen:
    • Keine Maßnahme, wenn kein Verstoß festgestellt wird
    • Hinweis oder Auflage an die Baufirma (zum Beispiel Reduzierung von Arbeiten zu bestimmten Zeiten, Staubschutz)
    • Anordnung oder Verfügung (zum Beispiel Einschränkung der Arbeitszeiten, technische Maßnahmen, Sofortmaßnahmen)
    • Bußgeldverfahren, falls ein Verstoß gegen Vorschriften festgestellt wird
  • Sie erhalten eine Rückmeldung.

Dauer



Die Dauer der Bearbeitung einer Beschwerde über Baulärm oder Staub variiert je nach Komplexität des Falls. 

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage

Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/



32. Bundesimmissionsschutzverordnung (32. BImSchV)

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/BJNR347810002.html



Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV-Baulärm)

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_19081970_IGI7501331.htm

Adresse und Kontakt

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Amt für Bauordnung
Bautechnik, Baustatik und Gebäudetechnik

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Baustellenlärm, Baumaschinenlärm, Baustellenlärm, Lärm durch Straßenbauarbeiten, Lärm durch Gleisbauarbeiten und Eisenbahnanlagen Baustellenlärm Baumaschinenlärm Lärm durch Straßenbauarbeiten Lärm durch Gleisbauarbeiten und Eisenbahnanlagen Baustaub

Letzte Aktualisierung: 08.06.2026