Beschreibung der Leistung
Wenn Sie ein Kind bekommen und nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind, ist er nicht automatisch rechtlicher Vater. Der Vater muss die Vaterschaft anerkennen. Wenn der Vater seine Vaterschaft nicht anerkennen will oder die Identität des Vaters unklar ist, kann es notwendig sein, dass ein Gericht die Vaterschaft feststellt. Wenn Sie hierbei Unterstützung benötigen, können Sie eine Beistandschaft beantragen.
Die Beistandschaft schränkt Ihr Sorgerecht nicht ein. Die Beistandschaft vertritt die Interessen Ihres Kindes. Zudem kann die Beistandschaft Ihre Fragen zu Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Erbrecht und Namensgebung erklären und Sie beim weiteren Vorgehen unterstützen.