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Beistandschaft für Feststellung der Vaterschaft beantragen

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Wenn der Vater Ihres Kindes die Vaterschaft nicht anerkennen will oder unbekannt ist, können Sie Unterstützung von der Beistandschaft erhalten.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie ein Kind bekommen und nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind, ist er nicht automatisch rechtlicher Vater. Der Vater muss die Vaterschaft anerkennen. Wenn der Vater seine Vaterschaft nicht anerkennen will oder die Identität des Vaters unklar ist, kann es notwendig sein, dass ein Gericht die Vaterschaft feststellt. Wenn Sie hierbei Unterstützung benötigen, können Sie eine Beistandschaft beantragen.

Die Beistandschaft schränkt Ihr Sorgerecht nicht ein. Die Beistandschaft vertritt die Interessen Ihres Kindes. Zudem kann die Beistandschaft Ihre Fragen zu Themen wie Unterhalt, Sorgerecht, Erbrecht und Namensgebung erklären und Sie beim weiteren Vorgehen unterstützen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind schwanger oder haben bereits ein minderjähriges Kind.
  • Sie sind nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet.
  • Sie sorgen alleine für das Kind.

Benötigte Unterlagen

Zur Erstberatung werden keine Unterlagen benötigt. Falls Sie Unterlagen mitbringen, die Sie für relevant halten, ermöglicht das gegebenenfalls eine zielgerichtetere Beratung. Wenn im weiteren Verfahren Unterlagen benötigt werden, informiert die zuständige Stelle Sie entsprechend.

Zu Beachten

Die Beistandschaft kann auch dabei helfen, einen Unterhaltsanspruch festzustellen.

Für ausländische Staatsangehörige gelten möglicherweise besondere Bedingungen. Bitte erfragen Sie dies bei der zuständigen Stelle

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie kontaktieren die zuständige Stelle und richten die Beistandschaft ein. Dies können Sie persönlich oder schriftlich tun. Oft ist die persönliche Vorsprache sinnvoll. 
  • Die Beistandschaft wird eingerichtet.

Dauer

Die Beistandschaft kann sofort eingerichtet werden. Das weitere Verfahren kann bis zu mehrere Monate Zeit in Anspruch nehmen. Die Verfahrensdauer ist insbesondere abhängig von der Mitwirkung des Vaters

Gebühren

Die Beratung und die Beistandschaft sind kostenlos. Durch Gerichtsverfahren, die im Rahmen einer Beistandschaft geführt werden, können in Einzelfällen Kosten entstehen.

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

§ 52a Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)

www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__52a.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Suchwörter: Abstammung Biologischer Vater Gerichtliche Feststellung

Letzte Aktualisierung: 18.09.2024