Voraussetzungen
- Der Wohnraum steht länger als 4 Monate leer.
- Wenn Sie für den Wohnraum verfügungsberechtigt sind, sind Sie zur Meldung des Wohnraumleerstands verpflichtet.
Benötigte Unterlagen
Geben Sie Gründe für den Leerstand an, wenn Sie verfügungsberechtigt für den Wohnraum sind und weisen Sie diese gegebenenfalls nach.
Geben Sie die Lage der Wohnung, deren Größe und Ausstattung sowie die dafür vorgesehene Miete mitteilen an.
Geben Sie die genaue Lage der Wohnung an, wenn Sie als Bürgerin oder Bürger den Leerstand einer Wohnung anzeigen möchten, über die Sie selbst nicht verfügungsberechtigt sind.
Zu Beachten
Für das Leerstehenlassen einer Wohnung aufgrund eines Umbaus oder einer Neubaumaßnahme kann unter bestimmten Umständen eine Genehmigung notwendig sein. Zeigen Sie den Leerstand aufgrund einer konkreten Absicht von Umbaumaßnahmen oder Neubaumaßnahmen an, gilt die Genehmigung als erteilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb von acht Wochen widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs erhalten Sie Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf von der zuständigen Behörde.
Für das Leerstehenlassen einer Wohnung aufgrund eines Umbaus oder einer Neubaumaßnahme kann unter bestimmten Umständen eine Genehmigung notwendig sein. Zeigen Sie den Leerstand aufgrund einer konkreten Absicht von Umbaumaßnahmen oder Neubaumaßnahmen an, gilt die Genehmigung als erteilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb von acht Wochen widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs erhalten Sie Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf von der zuständigen Behörde.
Fristen
Melden Sie den Leerstand spätestens direkt, nachdem die Wohnung vier Monate leer gestanden hat. Der Leerstand beginnt mit dem Auszug des letzten Mieters oder, bei Neubauten, sobald die Wohnung bezugsfertig ist.