Voraussetzungen
- Wohnraum ist jeder einzelne Raum, der zu Wohnzwecken geeignet und bestimmt ist.
- Sie müssen jeden Leerstand von Wohnraum anzeigen, der länger als vier Monate andauert.
- Wenn Sie verfügungsberechtigt über die Wohnung sind, müssen Sie die Gründe für den Leerstand angeben und gegebenenfalls nachweisen. Weiter müssen Sie die Lage der Wohnung, deren Größe und Ausstattung sowie die dafür vorgesehene Miete mitteilen.
- Wenn Sie als Bürgerin oder Bürger den Leerstand einer Wohnung anzeigen wollen, über die Sie selbst nicht verfügungsberechtigt sind, müssen Sie mindestens genaue Angaben zur Lage der Wohnung machen.
Benötigte Unterlagen
Keine
Zu Beachten
Sollten Sie die Meldung nicht online vornehmen können, wenden Sie sich an das örtlich zuständige Bezirksamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Wohnraum befindet.
Für das Leerstehenlassen einer Wohnung aufgrund eines Umbaus oder einer Neubaumaßnahme kann unter bestimmten Umständen eine Genehmigung notwendig sein. Zeigen Sie den Leerstand aufgrund einer konkreten Absicht von Umbaumaßnahmen oder Neubaumaßnahmen an, gilt die Genehmigung als erteilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb von acht Wochen widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs erhalten Sie Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf von der zuständigen Behörde.
Fristen
Spätestens unverzüglich nachdem die Wohnung bereits vier Monate leer gestanden hat. Als Beginn des Leerstandes gilt der Auszug des letzten Bewohners, bei Neubauten der Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit.