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Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind weiterhin Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat

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Sie bekommen Unterhaltsvorschuss? Die Unterhaltsvorschussstelle prüft jährlich, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen.
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Beschreibung der Leistung

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Der Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung, mit der die Jugendämter alleinerziehende Elternteile mit mindestens einem unterhaltspflichtigen Kind unterstützen.

Der Unterhaltsvorschuss hilft Ihnen, als alleinerziehender Elternteil, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern. Die zuständige Stelle prüft jährlich, ob Sie weiterhin Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben und fordert dafür Ihre Zuarbeit an. Für die Überprüfung müssen Sie Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Voraussetzung für den Erhalt von Unterhaltsvorschuss ist, dass der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt an Sie zahlt. Voraussetzung für die jährliche Überprüfung des weitergehenden Anspruchs ist, dass Sie Unterhaltsvorschuss erhalten oder erhalten haben.

Benötigte Unterlagen

Die zuständige Stelle informiert Sie, welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall benötigt werden.

Zu Beachten

Es gibt keine Besonderheiten.

Fristen

Wenn sich Änderungen ergeben, müssen Sie die zuständige Stelle auch ohne Aufforderung sofort informieren. Nehmen Sie auch Kontakt mit der zuständigen Stelle auf, wenn Sie sich unsicher sind, ob eine Änderung relevant ist. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.

Verfahrensablauf

  • Die zuständige Stelle fordert Sie auf, Angaben zur jährlichen Überprüfung der Lebenssituation zu machen.
  • Sie machen die entsprechenden Angaben gegenüber der zuständigen Stelle und legen gegebenenfalls notwendige Unterlagen vor. 
  • Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Dauer

Die Dauer der Bearbeitung ist Einzelfallabhängig.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG)

www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/BJNR011840979.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 09.10.2024