Beschreibung der Leistung
Bei unbekannten Erben und sicherungsbedürftigem Nachlass kann das Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaft anordnen. Der einzusetzende Nachlasspfleger sichert und verwaltet den Nachlass und sucht nach Angehörigen.
Überschuldeter Nachlass
Wenn jemand verstirbt und einen überschuldeten Nachlass hinterlässt, wird in der Regel keine Nachlasspflegschaft eingerichtet. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, für einen Schuldenausgleich bei Gläubigern zu sorgen. Der Staat bezahlt keine Nachlassverbindlichkeiten und kommt auch nicht für Kosten auf, die Gläubigern entstehen.