Beschreibung der Leistung
Haben Sie einen Erbvertrag geschlossen, so müssen alle Vertragspartner die Rückgabe verlangen. In bestimmten Fallkonstellationen bedeutet die Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung zugleich auch den Widerruf der hinterlegten Verfügung von Todes wegen, zum Beispiel bei notariellen Testamenten. Deshalb muss der Testator (Testamentsverfasser) in diesen Konstellationen bei dem Rückgabeverlangen testierfähig sein (geistig gesund, fähig ein Testament rechtswirksam zu errichten). Der Antrag kann auch durch einen Stellvertreter gestellt werden. Allerdings kann die Rückgabe nur an den Testator selbst erfolgen.