Voraussetzungen
Es sind Miterben vorhanden und diese möchten einen gemeinschaftlichen Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge beantragen.
Benötigte Unterlagen
- Ihr amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Sterbeurkunde der Erblasserin oder des Erblassers (verstorbene Person)
- Unterlagen zur Dokumentation der Stellung als gesetzliche Erbin oder gesetzlicher Erbe, zum Beispiel:
- Familienstammbuch
- Heiratsurkunden des Erblassers
- Geburtsurkunden der Kinder und Enkelkinder des Erblassers
- Adoptionsunterlagen
- Scheidungsurteile mit Rechtskraftvermerk
- Nachweise, warum bestimmte Personen, die eigentlich (Mit-)Erben wären, keine Erben sind, zum Beispiel:
- Sterbeurkunden von Kindern und Enkelkindern oder Ehegatten des Erblassers
- Erbausschlagungserklärungen
- Erbverzichtserklärungen
- Informationen dazu, ob es einen Gerichtsprozess zu Ihrem Erbrecht gibt
- Bei Eheleuten Nachweis des Güterstands
- Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften Nachweis des Vermögensstands
Wenn der Erblasser selbst keine Kinder hatte sind einzureichen:
- Geburtsurkunde des Erblassers
- Gegebenenfalls Sterbeurkunden der Eltern des Erblassers
- Gegebenenfalls Geburtsurkunden der Geschwister des Erblassers
- Gegebenenfalls Sterbeurkunden der Geschwister des Erblassers
- Gegebenenfalls Geburtsurkunden der Nichten und Neffen des Erblassers
- Zudem sind Heiratsurkunden von Erben einzureichen, wenn sich durch die Heirat deren Nachname geändert hat.
Zu Beachten
Es muss nur einer der Miterben den Erbscheinsantrag stellen.
Zum Nachweis Ihrer Erbenstellung bei gesetzlicher Erbfolge (wenn kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist) müssen Sie verschiedene Dokumente einreichen. Dabei geht es darum, alle erbrechtlich relevanten Ereignisse in Ihrer Familie, bezogen auf den Erblasser zu belegen. Das können Heirat, Scheidung, Geburten von Kindern, Todesfälle, Erbverzichte und ähnliches sein. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Dokumente Sie einreichen müssen, können Sie dies beim zuständigen Nachlassgericht erfragen.
Bitte beachten Sie:
Eine Rechtsberatung findet beim Nachlassgericht nicht statt. Wenden Sie sich bitte an die zur Rechtsberatung befugten Personen. Dies sind Rechtsanwälte beziehungsweise Notare.
Eine kostengünstige Rechtsberatung für Menschen mit niedrigem Einkommen bietet die Öffentliche Rechtsauskunft (ÖRA) an.
Fristen
Keine